Eingreifen

[239] Eingreifen, s.v.w. genaues Ineinanderpassen von Konstruktionsteilen, seien es Zähne an Rädern von Maschinen, sei es der Schlüsselbart mit seinen Einschnitten im Eingerichte des Türschlosses (s. Schloß).

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 239.
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