Einlaßschleusen

[243] Einlaßschleusen, Vorrichtungen zum Einlassen von Wasser.

Man pflegt den Namen auf solche Anlagen zu beschränken, durch die das letztere einem Wasserlauf zu Bewässerungszwecken oder zur Entladung bei Hochwasser entnommen werden kann. In beiden Fällen besteht das Bauwerk aus Oeffnungen, die sich durch Schützen oder Dammbalken abschließen lassen (vgl. Schleusenwehr).

Lueger.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 243.
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