Eisenbahnkongreß

[315] Eisenbahnkongreß, internationaler, ist eine dauernde Vereinigung von Staats- und Privatbahnverwaltungen zur Förderung der Fortschritte des Eisenbahnwesens.

Auf einem 1885 aus Veranlassung der fünfzigjährigen Jubelfeier der belgischen Staatsbahnen abgehaltenen internationalen Kongresse wurde die dauernde Einrichtung des »Internationalen Eisenbahnkongresses« beschlossen. Bei jedem Zusammentritt finden Vollversammlungen[315] und Gruppensitzungen statt. Zu den Gruppensitzungen werden von hierzu erwählten Berichterstattern auf Grund eines umfangreichen, durch Fragebogen beschafften Materials ausführliche Berichte und Gutachten geliefert. Das Ergebnis der Gruppenberatungen wird in gutachtlichen Beschlüssen zusammengefaßt. Die Berichte, Beratungen und Beschlüsse werden in der Zeitschrift des Kongresses (Bulletin de la Commission du Congrès International des Chemins de Fer) veröffentlicht. Ein dauernder Ausschuß, mit dem Sitz in Brüssel, organisiert die Kongreßtagungen, bestimmt die zu behandelnden Fragen, bereitet ihre Behandlung vor, redigiert und veröffentlicht die Ergebnisse der Beratungen, leitet die finanziellen Angelegenheiten u.s.w. Tagungen des Kongresses haben stattgefunden 1887 in Mailand, 1889 in Paris, 1892 in St. Petersburg, 1895 in London, 1900 in Paris, 1905 in Washington. Deutschland, das sich bis dahin dem Kongreß ferngehalten, war zuerst 1905 in Washington vertreten.

Cauer.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 315-316.
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