Fangstuhl

[601] Fangstuhl, ein Wirkstuhl, der außer der gewöhnlichen Nadelreihe noch eine zweite der ersteren entgegengehende Nadelreihe enthält, zur Herstellung von Rechts- und Rechtskettenware (speziell Fangware).

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 601.
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