Flechtzaun

[81] Flechtzaun (Flechtwerk), zur Uferbefestigung sowie bei der Wildbachverbauung zu Stauwänden verwendet, besteht aus runden Pfählen von 10–15 cm Durchmesser, die in 20–40 cm Distanz von Mitte zu Mitte in den Boden eingeschlagen und mit Strängen von grünen Weidenruten in der aus der Figur ersichtlichen Weise umflochten werden.

Derselbe ersetzt vielfach in geringer Höhe auf der Krone der Regulierwerke und bei Abdeckung der Uferböschungen mit grünem Weidenstrauch die Faschinenwürste; das darunter liegende Strauchwerk bekommt durch Flechtzäune einen festeren Halt. Ebenso dienen sie als Stützlager für Steinpflasterungen. Bei geringen Höhen werden die Pfähle manchmal abwechselnd in schräger Richtung eingeschlagen und umbunden; in der Regel treibt man sie senkrecht ein, wodurch insbesondere das Herabdrücken der Ruten erleichtert wird. Sehr häufig wird auch lebendes Flechtwerk, bei dem die Ruten wieder ausschlagen und anwachsen, verwendet.

Flechtzaun
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 81.
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