Forsthaus

[145] Forsthaus (Försterei), Dienstgebäude von Forstbeamten höheren oder niederen Ranges mit vollständiger Familienwohnung nebst Zimmern für Forstgehilfen u. dergl.

In manchen Gegenden oder Ländern sind die Forsthäuser einsam und in der Nähe oder in Mitte des Waldgebiets oder -bezirks erbaut, wodurch außer der Wohnung noch Gebäude zu landwirtschaftlichem Betrieb erforderlich werden. Auch sind eventuell Räume zur Beherbergung und Bewirtung von Gälten, Jägern u.s.w. und zur Unterbringung einer größeren Zahl von Hunden (Hundezwinger) zu beschaffen.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 145.
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