Hauptgeschoß

[788] Hauptgeschoß, dasjenige Stockwerk eines öffentlichen Gebäudes oder Wohnhauses, welches die Haupträume enthält. Gewöhnlich ist es das erste Obergeschoß.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 788.
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