Hintermauerungssteine

[64] Hintermauerungssteine, gebrannte Steine, bei deren Herstellung weder auf eine besonders genaue Form noch auf gleichmäßige Farbe oder gleichmäßig scharfen Brand Wert gelegt wird. Damit der auf Wände aus solchen Steinen aufgebrachte Mörtelputz haltbar bleibt, sollen dieselben ausschlagsfähige Salze nur in geringer Menge enthalten.

Dümmler.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 64.
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