Invalidenversicherung [2]

[388] Invalidenversicherung. In der Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911 sind die drei bisher durch verschiedene Gesetze geregelten Zweige der Arbeiterversicherung (Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung) zu einem einheitlichen Gesetze zusammengearbeitet worden. Dabei wurde die bisherige Versicherung gegen Invalidität und Alter durch eine Hinterbliebenenversicherung erweitert. Der Kreis der Versicherten wurde außerdem nur wenig geändert. Die Wochenbeiträge wurden erhöht. Diese neuen Bestimmungen traten am 1. Januar 1912 in Kraft.


Literatur: [1] Kommentar zur Reichsversicherungsordnung, Hanow 1. Buch, Hanow-Lehmann, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung 4. Buch, Lehmann 5. u. 6. Buch.

Hartmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 388.
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