Isolierungsmauer

[218] Isolierungsmauer, eine von der Hauptmauer in einem gewissen Abstand stehende Mauer, welche den Zweck hat, die Einflüsse der Feuchtigkeit, den Schall von Musik oder von Werkstättengeräusch abzuhalten, ein Entweichen von Wärme oder aber eine Uebertragung von Erschütterungen zu verhindern. Bei gut bindendem Mörtel kann diese Mauer schon in hochkantig gestellten Backsteinen oder in einer Stärke von 1/2 Stein genügen.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 218.
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