Kleinhaus

[332] Kleinhaus. Die Bezeichnung wird in der Regel angewandt auf Häuser, die nur eine oder zwei Kleinwohnungen (s.d.) enthalten, aber auch ausgedehnt auf alle diejenigen Häuser, die aus nicht mehr als zwei Vollgeschossen (Erdgeschoß und Obergeschoß) bestehen, auch wenn sie in jedem Geschoß mehrere Kleinwohnungen, gegebenenfalls auch noch eine Wohnung im Dachgeschoß enthalten. Das Kleinhaus mit Nutzgarten als sozial beste Wohnform für Minderbemittelte wird in der Gesetzgebung und Verwaltung begünstigt, z.B. durch gemilderte Bauvorschriften, Dispens vom Bauverbot, Erlaß von Straßenkostenbeiträgen, Gewährung von Hypothekenbürgschaften, Beteiligung öffentlicher Körperschaften an gemeinnützigen Kleinhaussiedelungen. Möglichst soll zu jeder Familienwohnung ein Garten von wenigstens 100 qm, besser 200 qm Größe oder mehr gehören. Können bei Mehrfamilienhäusern nicht alle Gärten mit dem Hause auf demselben Grundstück vereinigt werden, so sollen die fehlenden Gärten in geringer Entfernung erreichbar sein. »Elastische Kleinhäuser« nennt man solche, die sowohl als Einfamilienhäuser wie auch mit geringen Aenderungen als Zweifamilienhäuser (mit zwei selbständigen, kleineren Wohnungen) benutzt werden können.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 332.
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