Kochgeschirre

[537] Kochgeschirre, irdene oder tönerne, von tunlichst geringer Wandstärke, damit die Wärme des Feuers zum Kochen leicht hindurchgelangen kann, aus Rohmassen, die dem gebrannten Scherben eine große Widerstandsfähigkeit gegen Stöße und gegen Temperaturveränderungen geben.

Die Geschirre sind in der Regel nur im Innern, bei besseren Sorten jedoch auch außen mit einer Glasur versehen; diese muß entweder völlig bleifrei sein, in welchem Falle Erd- oder Lehmglasuren benutzt werden, oder, wenn eine bleihaltige Glasur nicht zu umgehen ist, so muß das Blei so mit der Kieselsäure gebunden sein, daß durch das Kochen selbst essigsäurehaltiger Flüssigkeiten kein Auslaugen des Bleies stattfinden kann (s. Tonwaren, Glasuren).

K. Dümmler.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 537.
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