Kontrollsignale

[610] Kontrollsignale nennt man im Eisenbahnwesen Einrichtungen, durch welche die Stellung von Sichtsignalen, z.B. von Flügeltelegraphen, die ihrer Entfernung[610] oder auch ihres unübersichtlichen Standortes wegen von der Station aus nicht gesehen werden können, in der letzteren selbst angezeigt wird.

Am zweckmäßigsten wendet man z.B. zur Kontrolle der Flügelstellung an Signalmasten verkleinerte Nachahmungen dieser letzteren an, welche im Stationsbureau aufgestellt und mit dem wirklichen Signal elektrisch so verbunden sind, daß ihre Flügelstellung jederzeit der Flügelstellung am wirklichen Signal entspricht (Nachahmungssignale). Seltener wird eine mechanische Kupplung angewendet. Zuweilen wird mit dem sichtbaren Kontrollsignal ein Hörsignal vereinigt. Dasselbe besteht in einem Kontrollklingelwerk, das entweder bei jedesmaligem Umstellen des Signals ertönt oder bei bestimmter Signalstellung in längeren Pausen einzelne Schläge ertönen läßt.

Köchy.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 610-611.
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