Leitdamm

[134] Leitdamm, niedriger, auf dem Vorlande liegender Flügeldamm des Hauptdeichs, welcher den Zweck hat, dem Hochwasser eine bestimmte Richtung anzuweisen und es beispielsweise von einem alten Flußarm abzuhalten oder dessen Wiederausbildung zum Hauptdamm zu verhindern.

Frühling.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 134.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: