Leuchtfarben

[144] Leuchtfarben, zu Anstrich- und Dekorationszwecken dienende Farben, als Oel- und Wasserfarbe verwendbar, welche die Eigenschaft besitzen, im Dunkeln schwach zu leuchten.

Ihrer chemischen Zusammensetzung nach sind die Leuchtfarben, die keinen Phosphor enthalten, eine Verbindung von alkalischem Erdmetall mit Schwefel, Sauerstoff und etwas Wasser. Indessen ist ihre chemische Zusammensetzung nicht allein maßgebend für ihre Leuchtfähigkeit, dieselbe hängt vielmehr außer von der richtigen Verbindung noch von einem besonderen Molekularzustande ab. Zur Darstellung werden Austernschalen mit warmem Wasser gereinigt, eine halbe Stunde ins Feuer gelegt, herausgenommen, erkalten gelassen, sein zerstoßen und die wertlosen Teile entfernt. Das Pulver wird abwechselnd mit Schwefelschichten in einen Tiegel gebracht, der Deckel aufgelegt und mit einem Kitt aus mit Bier angemachtem Sand verklebt. Nachdem der Tiegel eine Stunde geglüht und erkaltet ist, erscheint sein Inhalt weiß, derselbe wird sein gepulvert und mit Oel oder Wasser, dem etwas Gummi zugesetzt wurde, angemacht. Die Masse leuchtet – und auch da ist das Leuchten nur als Phosphoreszenz zu betrachten – aber nur bei Abschluß jeglichen andern Lichtes, also bei absoluter Dunkelheit und auch dann nur, wenn sie auf längere Zeit wieder dem Tageslicht ausgesetzt werden kann; bei längerem Verweilen unter Lichtabschluß büßt sie die Phosphoreszenz ganz ein.

Andés.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 144.
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