Leuchtspurgeschoß

[387] Leuchtspurgeschoß, Geschoß mit Brandsatz, der beim Abschuß die Flugbahn des Geschosses auch bei hellem Sonnenlicht sichtbar macht. Der Brandsatz, meist eine Phosphormasse im Boden des Geschosses, wird durch die Explosion der Treibladung in Brand gesetzt, Brandlöcher ermöglichen den Zutritt der Luft bezw. den Austritt der Flamme.

Leuchtspurgeschosse wurden im Weltkrieg an Stelle der Geschosse mit Rauchsatz (vgl. Ergbd. I, S. 316) verwendet; weil die leuchtende Flamme die Geschoßbahn besser erkennen läßt als die meist verwehende Rauchspur. Sie ermöglichen nicht nur eine frühzeitige Korrektur der Schußrichtung beim Beschießen von Luftzielen und Tanks sondern auch das Zeigen verdeckter Ziele, z.B. Maschinengewehrnester, an andere Truppen, welche in den Kampf eingreifen sollen. Infolge der raketenartigen Wirkung der Leuchtspureinrichtung erhalten die Geschosse eine größere Fluggeschwindigkeit, meist aber auch größere Streuung, weil die Leuchtmasse ungleichmäßig brennt.

F. Wille.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 387.
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