Nottüre

[679] Nottüre, ein besonderer Ausgang aus solchen Räumen oder Gebäuden, wo große Menschenansammlungen stattfinden, besonders in Theatergebäuden, Konzertsälen u.s.w., um im Falle von Feuersgefahr oder am Schlusse von Aufführungen eine rasche Entleerung des Gebäudes zu ermöglichen.


Literatur: [1] Prokop, A., Die Sicherheit der Person im Theater, Brünn 1882. – [2] Handb. d. Arch., Darmstadt 1884, Bd. 2, S. 685: Sicherung der Theater gegen Feuer.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 679.
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