Postgebäude

[193] Postgebäude (Postamt, Posthaus), in welchem der staatliche Betrieb des Brief-, Geld-, Telegraphen- und Fernsprechverkehrs sowie der Paketsendung, aber auch der Personenbeförderung vor sich geht, wobei je nach den allgemeinen Verhältnissen, der Größe, der Bevölkerungszahl u.s.w. die verschiedensten Räume erforderlich sind.

In einem Hauptgebäude sind neben einer geräumigen und hellen Vorhalle die Arbeitsräume zur Annahme und Ausgabe für Briefe und Drucksachen, für Muster, Geldsendungen und Paketbeförderung, ferner für den telegraphischen Verkehr oft getrennte Räume, ebenso für das Fernsprechen Einzelkammern. Die Ausgabe der Briefe kann dadurch erleichtert werden, daß dem Empfänger ein gesondertes Fach zugewiesen ist, das er von außen mittels Schlüssels selbst öffnet und entleert. Im Obergeschoß sind Diensträume (vgl. die Figur) oder auch Dienstwohnungen anzuordnen. Für die Personenbeförderung dient eine Posthalterei mit Stallungen und offenem Wagenschuppen zur Unterfahrt für Auf- und Abladen. Der Posthof mit weiten Einfahrtstoren muß so geräumig sein, daß die bespannten Wagen bequem umgelenkt werden können. Auch ist für die Möglichkeit der Wagenreinigung Vorsorge zu treffen.

Weinbrenner.

Erdgeschoß und erstes Obergeschoß des neuen eidgenössischen Postgebäudes zu Genf (Architekten: Gebr. Camoletti, Genf).
Erdgeschoß und erstes Obergeschoß des neuen eidgenössischen Postgebäudes zu Genf (Architekten: Gebr. Camoletti, Genf).
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 193-194.
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