Regulierungsvertrag

[523] Regulierungsvertrag oder Straßenbauvertrag ist der zwischen dem Erschließungsunternehmer und der Gemeinde abzuschließende Vertrag, der alle Bedingungen regelt, die für die Umwandlung des Rohlandes in fertiges Bauland zu erfüllen sind, bevor das kommunale Bauverbot (s.d.) in Fortfall kommt, insbesondere also die Herstellung des Straßennetzes nebst allem Zubehör und den Ersatz sonstiger, der Gemeinde erwachsender Kosten. Für Kleinhaussiedelungen[523] ist die Erzielung eines angemessenen Regulierungsvertrages von grundlegender Bedeutung, damit die für Kleinhäuser bereitzustellenden Baugrundstücke nicht zu teuer werden.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 523-524.
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