Schornsteinbeseitigung

[689] Schornsteinbeseitigung kommt häufig für Fabrikschornsteine in Frage. Sie kann durch Abtragen oder Umlegen erfolgen. Das Abtragen ist langwierig und kostspielig.

Wo genügender Raum vorhanden und keine Gefahr für benachbarte Gebäude zu befürchten ist, wendet man daher das »Umlegen« oder »Umwerfen« an, das auf einfache Weise durch einseitige Entziehung der Unterstützung oder durch Sprengung erfolgen kann.

Werden auf derjenigen Seite, nach welcher der Schornstein umfallen soll, am Sockel, unter vorläufiger stetiger Abnutzung, Steinschichten bis zur Hälfte des Schornsteinquerschnitts ausgebrochen, und werden die Stützen dann plötzlich entfernt, was z.B. bei Holzstützen durch Abbrennen geschehen kann, so bedarf es kaum eines geringen Stoßes, um den Schornstein nach der gewünschten Seite umfallen zu lassen.

Soll das Umwerfen durch Sprengung vorgenommen werden, so bricht man seitlich auf zwei entgegengesetzten Seiten des Schornsteinfußes gleiche Mauerteile aus, während von den vorn und hinten stehen bleibenden der auf der Fallseite befindliche angebohrt, mit Sprengpatronen versehen und dann herausgesprengt wird. Bei dieser Art des Umwerfens muß aber große Vorsicht angewandt werden, da beim Vertagen einer Patrone der Schornstein zur Seite[689] statt in die gewünschte Richtung fallen kann. Auch sind bisweilen die Ladungen so verteilt worden, daß die Sockelwände gleichmäßig nach außen gedrückt wurden und der Schornstein fast lotrecht in sich zusammenbrach.

Beispiele finden sich im Handb. d. Ing.-Wiss., IV. Teil, Bd. 3., 2. Aufl., Leipzig 1908, Kap. XII, S. 624, wo auch darauf bezügliche Literatur zusammengestellt ist.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 689-690.
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