Schutzschleuse

[835] Schutzschleuse (Sperrschleuse), zumeist mit Stemmtoren versehene. und dem einfachen Haupte einer Kammerschleuse (s.d.) ähnliche Schleuse, welche nur zeitweilig einen auf der Außenseite vorkommenden höheren Wasserstand vom Schiffahrtskanal abzuhalten hat, sonst aber offen steht. Sie kommt an den unteren Einmündungen von Schiffahrtskanälen in Flüssen mit großem Hochwasser, an Seeschleusen und auch am Anfange von Kanälen, hier als Fluttor, vor.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 835.
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