Spannungsverbindung

[162] Spannungsverbindung besteht zwischen zwei Maschinenbauteilen, wenn die Verbindung von vornherein mit einer stärkeren als der Betriebskraft angespannt ist, so daß im Betriebe, auch bei einem Richtungswechsel der Kraft, in der Verbindungsstelle keine elastische Formänderung mehr eintritt.

Die Spannungsverbindung wirkt entweder unmittelbar, z.B. mit fest angezogenen Schrauben oder Schrumpflaschen, oder mittelbar unter Benutzung der Reibung zwischen den verspannten Flächen als Keilverbindung, Vernietung oder Verankerung.

Lindner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 162.
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