Straßenland

[606] Straßenland. Das »Rohland« wird durch die Ausführung des Bebauungsplanes in Bauland (s.d.) und »Straßenland« geteilt, wobei man in das letztere auch das für freie Plätze und Grünflächen zu verwendende Land einbezieht. Das Verhältnis zwischen Bauland und Straßenland pflegt nach der Art der Bebauung zur Besiedelung zu schwanken zwischen 20 : 80 bis 45 : 55%.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 606.
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