Urheberrecht [2]

[824] Urheberrecht. Zwischen Deutschland und Rußland ist eine Uebereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst geschlossen und am 15. August 1913 in Kraft gesetzt worden.

Gemäß einem deutschen Gesetz zur Ausführung der revidierten Pariser Uebereinkunft vom 2. Juni 1911 zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 31. März 1913 sowie einer zugehörigen Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 8. April 1913 muß die Prioritätserklärung, also die Inanspruchnahme der Unionspriorität, bei der Anmeldung des Musters oder Modells erfolgen, sonst ist der Prioritätsanspruch verwirkt. Die gleichzeitige Beibringung der Beweisurkunden ist vorläufig nicht erforderlich.

Heimann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 824.
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