Vorkaufsrecht

[653] Vorkaufsrecht ist das Recht, ein bebautes oder unbebautes Grundstück zu demjenigen Preise zu erwerben, den ein anderer dafür zahlen will. Das Vorkaufsrecht kann besonders für den Mieter oder den Nachbarn wertvoll sein. Es kann auch dazu dienen, den Uebergang des Eigentums an Personen oder zu Zwecken zu verhindern, die man ausschließen will. Auf alle Fälle ist der Eigentümer eines mit Vorkaufsrecht belasteten Grundstückes starken Hemmungen unterworfen, die den Verkehrswert herabsetzen.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 653.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: