Werkwohnungen

[663] Werkwohnungen werden diejenigen Wohnungen oder Wohnhäuser genannt, die von den Eigentümern industrieller Werke oder von sonstigen Arbeitgebern errichtet werden, um ihren eigenen Arbeitern und Angestellten günstige Wohngelegenheiten, gewöhnlich zu ermäßigten Miet Preisen, darzubieten und dadurch an das Werk oder die Unternehmung zu fesseln.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 663-664.
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