Siebenundzwanzigste Geschichte

[23] geschah: Er sagt, Abe Binjomin, wenn einer sehen sollt all die Schedim (Dämone, böse Geister), die um den Menschen stehn, so könnt der Mensch nit leben bleiben. Denn sie stehn um dem Menschen zeilenweit, so lang wie ein Zeil, der durch einen Weingarten geht. Wenn aber einer die Schedim will sehn, der bring eine schwarze Katz, daß ihr Mutter auch is schwarz gewesen, un daß dieselbige is eine Bchaure (Erstgeborene) gewesen aus ihrer Mutter Leib. Un die Mutter muß auch eine Erstgeborene gewesen sein. Un das Häutche, wo sie in der Mutter Leib drin gelegen is, nimm un verbrenn es zu Aschen. Un tu ein Teil von die Asch in deine Augen, un das ander Teil in einen eisern Topf, un tu ihn verchaussemnen (versiegeln) mit einem Chaussem (Siegel), daß niks dervon genommen wird. Dann kann er sie sehen aus die Augen. Aber wenn ihm sollt eppes geganwet (gestohlen) werden von der Asch, so könnten ihm die Schedim chass wescholaum (Gott bewahre), masik sein (eine Falle stellen). – Rabbi Bibe's Sohn, Abaje, hat es einmal getan, un hat es nit recht getan. Da haben ihm die Schedim einen Schaden getan, Gott behüte uns, un mußten die Chachomim (Weisen) für ihn Tefille tun (Gebete sagen), daß er wieder lebendig un gesund is geworden.

Quelle:
Allerlei Geschichten. Maasse-Buch, Buch der Sagen und Legenden aus Talmud und Midrasch nebst Volkserzählungen in jüdisch-deutscher Sprache, Nach der Ausgabe des Maasse-Buches, Amsterdam 1723, bearbeitet von Bertha Pappenheim, Frankfurt am Main: J. Kauffmann Verlag, 1929, S. 23.
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