CXLIX.

[276] [Rand: Dschami. 998.] Ein angehender Dieb, der sich in seiner Kunst ausbilden wollte, begab sich nach Chorasan, weil er gehört, daß sich dort ein ausgelernter Meister befinde. Er ward auf das freundschaftlichste aufgenommen und die Tafel stand gedeckt. Man setzte sich nieder und aß. Ich sehe, mein Sohn, daß du noch nicht essen kannst, was brauchest du die rechte Hand, wir Andern essen mit der linken. – Und warum dies? – Weil wir uns im voraus auf den Fall bereiten, heut' oder morgen die rechte Hand durch das Beil zu verlieren.

Dieses erste Tischgesetz machte auf den angehenden Schüler einen so tiefen Eindruck, daß er von der Stunde sein Handwerk aufgab und zu ehrlichen Beschäftigungen zurückkehrte.

Quelle:
Hammer-Purgstall, Joseph Freiherr von: Rosenöl. Stuttgart/Tübingen: Cotta, 1813, S. 276.
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