11. Der Hamburger Ehrenbürgerbrief.

[539] Wir, der Senat der freien und Hansestadt Hamburg,


beurkunden hierdurch, daß Wir im Einvernehmen mit der Bürgerschaft dem im In- und Auslande in Folge seines hervorragenden schöpferischen Genies und edlen Wirkens hochgefeierten


Tonkünstler und Componisten,

Herrn Johannes Brahms,


dem werthen Sohne unserer Stadt, in welcher von Alters her die Tonkunst mit Vorliebe gepflegt wird, und auch Er für seine künstlerische Laufbahn Anregung und erste Ausbildung empfangen hat, – in voller Würdigung seines Künstlerruhms, sowie in Anerkennung seiner der Heimat vielfach bewiesenen Anhänglichkeit, – die höchste Auszeichnung unseres Gemeinwesens:


das Ehrenbürgerrecht

der freien und Hansestadt Hamburg


verliehen haben.


Hamburg, den 14. Juni 1889.


Der Senat

der freien und Hansestadt Hamburg.

Der Präsident des Senats.

Carl Petersen Dr.

Quelle:
Kalbeck, Max: Johannes Brahms. Band 4, 2. Auflage, Berlin: Deutsche Brahms-Gesellschaft, 1915, S. 539-540.
Lizenz:
Kategorien: