Römisch-Kaiserliches allergnädigstes Privilegium.

Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, und zu Jerusalem König, Herzog zu Lothringen und Bar, Großherzog zu Toscana, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Nomeny, Graf zu Falkenstein; etc. etc. Bekennen öffentlich mit diesem Brief und thun kund allermämiglich, daß uns weyland Nicolai Försters und Sohns Erben Buchhändlere in Hannover unterthänigst zuvernehmen gegeben, was maßen sie des Johann Georg Keyßlers neueste Reisen durch Deutschland, Boheim, Ungarn, Schweitz, Italien und Lothringen, wie auch durch Engelland und Frankreich etc. etc. in Quarto im Druck herauszugeben Willens seyn; gleichwie aber dieselbe darbey viele Kosten anzuwenden hätten, und nicht unzeitig befürchteten, es dürften gewinnsüchtige Leute sothane Reisen zu ihrem nicht geringen Schaden nachdrucken; als bitteten Uns selbige unterthänigst, Wir ihnen, ihren Erben und Nachkommen über Eingangs angeregte Reisen Joham Georg Keyßlers in Quarto ein Kayserlich Druck-Privilegium auf zehn Jahre zu ertheilen gnädigst geruhen möchten. Wenn wir nun solche der Supplicanten demüthigste ziemliche Bitte angesehen, als haben Wir ihnen Försters und Sohns Erben, ihren Erben und Nachkommen die Gnade gethan und Freyheit gegeben, thun solches auch hiermit wissentlich in Kraft dieses Briefs, also und dergestalten, daß gedachte weyland Nicolai Försters und Sohns Erben, ihre Erben und Nachkommen, obbesagte Johann Georg Keyßlers neueste Reisen durch Deutschland, Boheim, Ungarn, die Schweiz, Italien und Lothringen, wie auch durch Engelland und Frankreich etc. etc. in offenen Druck auflegen, ausgehen, hin und wieder ausgeben, feil haben und verkaufen mögen, auch ihnen solche Niemand ohne ihren Consens, Wissen oder Willen innerhalb zehn Jahren von dato dieses Kayserlichen Privilegii anzurechnen, im Heiligen Römischen Reich weder unter diesen noch andern Titel, weder ganz noch Extractweise, weder in größern noch kleinern Formnachdrucken und verkaufen sollen. Und gebieten darauf allen und jeden Unseren, und des Heiligen Reichs Unterthanen und Getreuen, insonderheit aber allen Buchdruckern, Buchführern, Buchbindern und Buchhändlern bey Vermeidung einer Poen von fünf Mark löthigen Goldes, die ein jeder, so oft er freventlich hierwider thäte, Uns halb in unsere Kayserliche Kammer, und den andern halben Theil mehr besagten weyland Nicolai Försters und Sohns Erben, oder ihren Erben und Nachkommen unnachläßig zu bezahlen verfallen seyn solle, hiermit ernstlich und wollen, daß ihr nach einiger aus euch selbst, oder jemand von eurentwegen obangeregte Johann Georg Keyßlers neueste Reisen, innerhalb denen bestimmten zehn Jahren obverstandener massen, nicht nachdrucket, distrahiret, feil habet, umtraget oder verkaufet, noch auch solches andern zu thun gestattet, in keinerley Weise noch Wege, alles bey Vermeidung Unserer Kayserlichen Ungnade, und obbestimmten Poen oder fünf Mark löthigen Goldes, auch Verlierung desselben neuern Drucks den vielgemeldete weyland Nicolai Försters und Sohns Erben, oder ihre Erben und Nachkommen, oder deren Befehlshabere mit Hülfe und Zuthun eines jeden Orts Obrigkeit, wo sie dergleichen bey Euch, und einem jeden finden werden, also gleich aus eigener Gewalt ohne Verhinderung männiglichs zu sich nehmen, und damit nach ihrem Gefalen handeln und thun mögen, hingegen sollen sie weyland Nicolai Försters und Sohns Erben schuldig und verbunden seyn, bey Verlust dieser Kayserlichen Freyheit die gewöhnliche fünf Exemplaria zu Unsern Kayserlichen Reichs Hofrath zu liefern, und dieses Privilegimn voran drucken zu lassen. Mit Uhrkund dieses Briefes besiegelt mit Unserm Kayserlichen aufgedruckten Seeret-Insiegel, der geben ist zu Wien den sechsten Novembris Anno siebenzehnhundert ein und funfzig, unsers Reichs im siebenden.


Franz

(L.S.)

Vt. R. I. Graf von Colloredo

mpp.


ad Mandatum Sac. Cæs. Majest. proprium


Matth Wilhelm Haan.

mpp.


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[Faks. 4]
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Quelle:
Johann Georg Keyßler. Neueste Reisen durch Deutschland, Böhmen, Ungarn, die Schweiz, Italien und Lothringen. Theil 1. Hannover 1751.
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