Vollmacht für Weber

[409] »– – Krafft welcher (Vollmacht) ich, Endesgefertigter, dem Herrn Carl Maria von Weber, Operndirektor und Capellmeister des hiesigen K. ständischen Theaters, die volle Befugniß und Gewalt ertheile in meinem Namen für das hies. ständische Theater gute deutsche Sänger, Sängerinnen, Choristen und Figuranten, so wie Musiker für das Orchester zu engagiren und mit solchen die gehörigen Contrakte abzuschließen. etc.«

Quelle:
Weber, Max Maria von: Carl Maria von Weber. Ein Lebensbild. Band 1, Leipzig: Ernst Keil, 1864, S. 409.
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