λογο-θετέω

[58] λογο-θετέω, Einem die Rechnung abnehmen, ihn zur Rechnungsablegung auffordern u. die Rechnung durchsehen, Sp.

Quelle:
Wilhelm Pape: Handwörterbuch der griechischen Sprache. Braunschweig 31914, Band 2, S. 58.
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