Pro loco

[378] Pro loco (lat.), »für die Stelle«, z. B. »p. l. disputieren«, an der Universität für einen Platz im Lehrkörper eine Streitschrift verteidigen, auch sonst: »p. l. geprüft werden«, d. h. für ein Amt, zu dem der Kandidat bereits unter Vorbehalt der abzulegenden Prüfung designiert worden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 378.
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