Kapitel XCII.
De jure canonico
oder
Vom päpstlichen Recht

[125] Von diesem bürgerlichen oder zivilischen Rechte ist hernach das päpstische herkommen, welches bei vielen für das heiligste angesehen wird, indem es unter dem Prätext und Vorwand der Gottesfurcht die Gebote des schändlichen Geizes und, wie einer des andern Gut zu sich reissen kann, uns gar artlich weiset und vorstellet, da doch in demselben das wenigste zu finden ist, was zur Ehre Gottes, zur Gottesfurcht, zur Religion und zum Gebrauch der heiligen Sakramente dienlich ist; ja ich will hier verschweigen, dass etliche Sachen darinnen erfunden worden, welche wider Gott und sein Wort laufen.

Alles, was darinnen ist, bandelt fast von nichts anders als von Streit, Zank, Hoffart und Pracht. Indem die Satzungen der römischen Päpste nichts anders als schnöden Gewinst zu verdienen uns weisen, und ist ihnen heutiges Tages noch nicht genug, was für Zeiten ihre Vorfahren gesetzet und canonisieret haben sondern sie bringen noch stets mehr neue Dekreta am Tag, als die Paleas, Extravagantes und andere vielfältige Erklärungen und Erweiterungen mehr, also[125] dass fast kein Ziel und Mass hat können gefunden werden; und dieses ist aller römischen Päpste einige Freude, Lust und Begierde, dass sie neue Canones am Tag geben. Dadurch Ist ihr Hochmut dergestalt gewachsen, dass sie dafür gehalten werden wollen, als ob sie den Engeln im Himmel gebieten, den Raub aus der Hölle wieder herholen und über die toten Seelen Macht haben könnten.

Mit ihren Explikationen, Interpretationen, Deklarationen und Disputationen tyrannisieren sie oft in Gottes heiliges Gesetze, damit ja der Vollkommenheit ihrer grossen Gewalt und Macht nichts abgehen möchte. Hat nicht der Papst Clemens in einer Bulla, welche noch heutiges Tages zu Vienne und Poitiers bei den Archiven in Blei verwahret wird, den Engeln im Himmel geboten, dass sie die Seelen derer, die nach Rom pilgerten, mit Ablass und Loszählung aus dem Fegefeuer in die ewige Freude einführen sollten, und dabei gesaget: Nolumus quod poena inferni sibi aliquatenus infligatur. Das ist: Wir wollen nicht, dass sie mit der Höllenstrafe sollen gepeiniget werden. Und hat ausserdem den Kreuzfahrern zugelassen, dass sie noch etwa drei oder vier Seelen, welche sie wollten, aus dem Fegefeuer rausreissen möchten.

Diese irrige und unerträgliche Verwegenheit, ja ich möchte sagen schändliche Ketzerei, hat die Sorbonnische Schule zu Paris öffentlich verdammet und abgeschaffet; das gereuet ihnen aber vielleicht heutiges Tages, dass sie dieses Clementis übermässigen Eifer nicht vielmehr mit einem Gedichte ausgeleget haben, damit diese Sache hätte bleiben und nicht untergehen mögen; denn wegen ihres Affirmierens oder Negierens wird nichts verändert bei der päpstlichen höchsten Autorität und ihrem Wesen; ihre Canones und Decreta haben die ganze Theologie dergestalt gebunden, dass kein einziger, auch nicht der streitbarste und tapferste Theologus, sich unterstehen darf, etwas zu statuieren oder eine Meinung, die wider den Papst oder seine Canones liefe, zu behaupten[126] wann er nicht zuvor bei dem Papst Urlaub erhalten hat. Wie von dem Rufo der Martialis gesungen hat:


Quidquid ait Rufus, nihil est, nisi venia Rufo,

Si gaudet, si flet, si tacet aut loquitur,

Coenat, propinat, poscit, negat, innuit, una est

Venia, si non sit venia, mutus erit.


Das ist: Alles was Rufus redet oder tut, muss mit zuvor erhaltenem Urlaub geschehen; er mag fröhlich oder traurig sein, er mag reden oder schweigen, er mag essen oder trinken, ja er mag fordern oder begehren, was er will, das muss alles mit sonderlichem Urlaub geschehen; wo er diesen nicht erst erhalten, muss er gar als ein Stummer bleiben.

Aus diesen schönen Gesetzen und Dekreten nun lernen wir, dass das Priestertum Christi und der Kirche die Gewalt und das Reich sei, ferner Schenkungen, Gründungen und Lehnsgüter, und dass Christi Schwert die Jurisdiktion und die zeitliche Gewalt und Botmässigkeit, dass der Fels Petri oder das Fundament sei die päpstliche Person, dass die Bischöfe nicht allein Diener, sondern auch Häupter der Kirche seien; und dass die Güter der Kirchen nicht allein die Lehre, die Begierde des Glaubens, die Verachtung der Welt seien, sondern auch die Zölle, die Zehnten, Oblationes, Kollekten, die Kardinalswürde, die Bischofsmütze, Gold, Silber und Edelgesteine, Geld und Macht. Dass zu der Macht des Papstes ebenfalls gehöre Krieg zu führen, Bündnisse zu machen und aufzuheben, von Eidschwüren oder Obedientien los zu zählen, und aus dem Bethaus eine Mördergrube zu machen. Also kann der Papst ohne Ursache einen Bischof absetzen, einem des andern Gut geben und doch keine Simonie begehen; er kann dispensieren wider Gelübde und Eidschwüre, wider das natürliche Rechte und niemand darf fragen: Allerheiligster Vater, warum tust du das? Ja er kann, wie sie sagen, aus sonderlichen bewegenden Ursachen wider das ganze neue Testament dispensieren und den dritten Teil[127] der Christen, und mehr Doch in die Hölle hinunterstossen.

Aber der Bischöfe ihr Amt ist nicht mehr Gottes Wort predigen, sondern die Knaben, wann sie ihnen zuvor Maulschellen gegeben, zu konfirmieren, Weihen zu erteilen, Tempel zu weihen, Glocken zu taufen, die Altäre und den Kelch zu konsekrieren, die Bilder und Kleider zu segnen. Diejenigen aber, welche Gott mit einem sonderbaren Verstande begabet hat, überlassen dies alles gewissen Titularbischöfen, finden ihre Verwendung bei der Könige Gesandtschaften, werden ihre Hofbeamten, begleiten Königinnen; und haben also eine gute Entschuldigung, im Tempel keine Dienste zu tun, weil sie den Königen bei Hofe aufwarten und wiederum von den Königen prächtig müssen beehret werden.

Aus diesem Brunnen nun entspringen hübsche Kautelen und Ränkchen, dadurch sie trotz des Verbrechens der Simonie ganze Bischofstümer und andere Intraden kaufen oder verkaufen, und was sie sonsten für Monopolia im Einkauf und Verkafung der Ämter, in Vergebung der Sünden, in Indulgentien, in Dispensationen und andern dergleichen räuberischen Mitteln für Findchen zu gebrauchen wissen. Von ihnen wird ein gewisser Preis zur Vergebung der Sünden, welche Gott ja nicht ums Geld verkaufet, gesetzet, und hat man also eine Invention erdacht, die Höllenstrafen mit Geld zu lösen. Diesem päpstlichen Rechte ist auch zuzuschreiben des Konstantini erdichtete Schenkung, da man ja, wie Gottes Wort bezeuget, lassen soll dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.

Aber damit ich euch nur etliche Gesetze, die des Ehrgeizes, Gewinstes und Tyrannei voll sind, erzähle, welche uns dasjenige, was wir anjetzo angeführet, bekräftigen. So schlaget doch nur auf, wann ihr wollet, in den alten Decretalibus, das Kapitel Significasti und das Kapitel Venerabilem de Electionibus, das Kapitel Solite de Majoratu et Obedientia.[128]

Kapitel Cum olim de Privilegiis, Kapitel Si Summus Pontifex Christi de Sententia und das Kapitel inter caetera. Christi de Officio Iudicis Ordinarii. Weiter in Sexta Decretalium, welches der Papst Bonifacius der Achte gemacht hat; man lese, was in der Vorrede und in dem ersten Kapitel de Immunitate Ecclesiarum zu finden ist, und diese alle übertrifft die ruhmredige Clementina Pastoralis de Sententia et re judicata, nebenst der Extravaganti des Papstes Johannes des Zweiundzwanzigsten, welche anfängt Ecclesiae Romanae usw., und des Papstes Bonifaccii Octavi, welche anfangt Unam Sanctam usw.

Wer diese und dergleichen Canones nun fleissig examinieret und durchlieset, der wird leicht befinden, dass das grosse und wunderbare Geheimnisse sind, welche etliche römische Päpste in ihren Canonibus haben für sich nutzbar gemachet; sie haben die Worte der Schrift oft missdeutet oder gefälscht, haben sie ihren Fiktionen angepasst, haben ihre Konkordantien zwischen der Bibel und ihren Canones aufgestellet. Hierzu haben die Päpste viel räuberische Titel als de Palliis, de Indulgentiis, de Bullis, von Beichten, Ablass und andere mehr nachfolgen lassen. Endlich ist ja das ganze päpstliche Recht ganz unbeständig, ja unbeständiger als der Proteus und das Chamäleon, und verwirreter als der gordische Knoten.

Die christliche Religion, an deren Anfang Christus den Ceremonien ein Ende gemachet, hat dieses Recht mehr am Tag gebracht als vor Zeiten jemals die Jüden hatten; wann man es wohl konsiderieret, so wird das leichte und liebliche Joch Christi uns viel schwerer gemacht und werden die Christen gezwungen, mehr nach diesen vorgeschriebenen Gesetzen zu leben als nach dem Evangelium selbsten.

Aber die ganze Wissenschaft beider Rechte handelt von nichts anders als von eiteln, vergänglichen, unnützen und heillosen Geschäften, von Schmach[129] und Schande, von Mord und Totschlag, von Diebstahl und der Güterzusammenraffung, von Faktionen, Konspirationen, Injurien und Verrätereien. Dazu kommen viel Meineide, der Zeugen falsche Registraturen, Praevaricationes und leichfertige Causen, Bestechungen der Richter, Ehrgeiz der Räte, Geschenknehmung der Präsidenten; dardurch werden unterdrückt die Witwen und Waisen, die Frommen müssen Not leiden und die Armen werden zertreten, Unschuldige werden verdammet, und ist wohl wahr, was bei dem Iuvenali stehet:


Dat veniam corvis, vexat censura columbas.


Das ist: Die gottlosen Raben lässet man los und die armen Tauben vexieret mau. Und gleichwohl bilden sich die armen blinden Leute ein, dass sie durch dieses Recht Gerechtigkeit erhalten könnten. Aber man denke, dass diese Gesetze und Canones nicht von Gott kommen, noch zu Gott gerichtet sind, sondern, dass sie von der verderbten Natur der Menschen und ihrem selbstdünkenden Aussinnen erfunden, und zu nichts anders als zu Gewinst und Geiz von ihnen erdacht worden sind.[130]

Quelle:
Agrippa von Nettesheim: Die Eitelkeit und Unsicherheit der Wissenschaften und die Verteidigungsschrift. München 1913, Band 2, S. 125-131.
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