Kapitel XCVI.
De arte inquisitorum
oder
Von den papistischen Aufsehern in der Religion

[137] Zu dieser Gesellschaft gehören auch die Predigermönche, die Inquisitores der ketzerischen Prädikanten, und obgleich derselben Macht und Jurisdiktion in den Traditionibus Theologorum und den heiligen Schriften fundieret sein sollten, so nehmen sie sie doch aus dem Jure Canonico und päpstlichen Dekreten, machen eine Harke daraus und exerzieren ihr Amt auf schreckliche Art und Weise, als ob der Papst nicht irren könnte. Die Heilige Schrift aber brauchen sie nur als einen toten Buchstaben und gleichsam nur für einen Schatten der Wahrheit; ja sie halten sie für einen Schutz und Schirm der Ketzer und verwerfen sie oft gar; sie nehmen auch nicht der alten Lehrer und Väter ihre Traditiones an, sondern sagen, diese können Irren und betrogen werden, aber die römische Kirche allein, deren Haupt der (wie sie sagen) unfehlbare Papst ist, die kann nicht irren, die[137] halten dessen Kurialstil für den Zweck des Glaubens und inquirieren nur auf dieses, ob einer an die römische Kirche glaubt; wann er nun etwas bejahen will, so sagen sie alsobald: dessen Meinung verdammet die katholische Kirche oder hält es für eine ketzerische, ärgerliche oder der Kirchenmacht nachteilige Opinion, und zwingen ihn, dass er solches alsobald revozieren soll. Wann nun der Inquisit die Richtigkeit dieser seiner Opinion mit der Helligen Schrift und andern Beweisgründen darzutan sich unterstehet, so fallen sie ihm in die Rede und sagen mit zornigen und aufgeblasenen Backen: Hier gibt es nicht mit Gelehrten und Baccalaurien ein Disputierens, das gehöret auf die Katheder; hier sei er vor dem Richterstuhl, und habe nur zu antworten, ob er seine Opinion revoziere und der römischen Kirche beipflichte, wo nicht, so sagen sie alsobald: Siehest du nicht den Scheiterhaufen? Gegen die Ketzer muss man nicht mit der Schrift und Argumenten, sondern mit Feuer, Schwefel und Pech disputieren. Und zwingen also den guten Menschen, der doch keines Unrechts überwiesen worden ist, dass er wider sein Gewissen dasjenige, was ihm besser bewusst, verleugnen und abschwören muss; und wann er es nicht tun will, so übergeben sie ihn als einen Verächter der Kirchen dem weltlichen Richter, dass er zum Scheiterhaufen verdammet werde, und sagen noch wohl mit dem Apostel: Auferte malum de medio vestri: Nehmet weg das Böse aus eurer Mitte.

Vor Zeiten aber ist so eine Langmütigkeit der Päpste in der Kirche gewesen (wie solches Gratianus in quarta distinctione de Consecratione zusammengebracht hat), dass auch diejenigen, die in den Judaismum zurückgefallen oder öffentliche Gotteslästerer gewesen sind, nicht sind am Leben gestrafet worden. Auch der Berengarius selbsten, als er in eine abscheuliche Ketzerei geraten, ist nicht allein nicht getötet, sondern[138] bei seinem Archidiakonat erhalten worden. Aber wer heutiges Tages nur in einen kleinen Irrtum gerät, der wird gleich auf Hals und Kopf angeklaget, und von diesen Inquisitoribus nur wegen eines geringen Verbrechens zur Strafe des Feuers übergeben und kondemnieret. Aber vielleicht ist solche harte Strafe der Kirchen heutiges Tages ihr Nutzen, wann nur nicht die echte Gottesfurcht dabei Schaden litte und unterginge; die Inquisitores dieser Ketzerei sind oft die ärgsten Ketzer, welches zu der neuen Konstitution des Papstes Clementis vielleicht Gelegenheit gegeben hat. Billig sollte es sein, dass diese Inquisitores mit den Ketzern nicht durch finstern Streit und Zank, sondern durch das wahre Wort Gottes von dem katholischen Glauben disputierten und mit der Schrift die Ketzer überwänden und nach dem Beweis der Canonum oder der Konstitutionen der Konzilien die Sache schlichteten und den Inquisiten entweder zu der rechten Lehre bekehreten oder als einen Ketzer verdammeten; denn das ist nicht gleich ein Ketzer, welcher unbesonnen ist, auch ist derselbe der Ketzerei nicht alsobald zugetan, der einen der vermeinten Ketzer defendieret, wann er noch nicht überwunden.

Aber da wird er alsobald von diesen unbilligen Inquisitoren und räuberischen Angebern für den Richterstuhl, und also ad loca non tuta, und wo er sich nicht sicher und ohne Gefahr defendieren kann, gebracht; da doch ausdrücklich zu Rechte versehen ist, dass die Inquisitores weder Gewalt zu erkennen noch eine Jurisdiktion haben, so mischen doch nichtsdestoweniger diese blutgierigen Raubvögel über die Macht, die ihnen in ihrem Amte ist gegeben worden, wider alle Rechte und Satzungen sich in die Jurisdiktion, massen sich einer päpstlichen Gewalt an, und zwar in solchen Sachen, welche nicht einmal zur Ketzerei gehören, sondern nur züchtigen Ohren etlichermassen Ärgernis geben oder skandalös sind, und wüten oftermals so grausam, nur etwa in ein arm Bauerweibchen, welche sie einer Zauberei oder eines[139] andern Lasters beschuldigen und anklagen, ohne redliche Indicia oder Anzeigungen zur Tortur übergeben und solange und so furchtbar martern, bis sie von ihr ein Bekenntnis extorquieren und rauspressen, damit sie was zu strafen bekommen. Und da meinen diese Inquisitores, dass sie ihrem Amte eine Genüge getan, wann sie so eine arme Person entweder auf den Scheiterhaufen gebracht oder sich die Hände haben versilbern lassen; dann haben sie Mitleid und sagen, sie sei durch die Tortur genugsam gestrafet und gereiniget.

Denn der Inquisition kann oftermals die Strafe ändern, die Hinrichtung in eine Geldbusse verwandeln, und sich solche selbst zueignen, woraus sie keinen schlechten Gewinst machen, sondern wohl gar von solchen armen Weibern bisweilen einen jährlichen Tribut erzwingen, damit sie nicht wiederum in ihre Hände geraten und aufs neue von der Inquisition zu verhören sind. Auch weil der Ketzer Gut dem Fisco anheim fället, so raubet der Inquisitor auch mit davon. Ja die blosse Anklage und Denunziation oder der blosse Argwohn der leichtesten Ketzerei oder Zauberei, die träget Infamiam mit sich auf dem Rücken; diese nun zu vermeiden, das bringet dem Inquisitori oft ein grosses Geld ein.

Durch diese lose Stückchen habe ich gesehen, wie ich bin in Italien gewesen, dass in dem Fürstentum Mailand viel ehrliche Matronen, auch wohl aus adeligem Geschlechte sind vexieret worden, also dass man grosse Summen Geldes heimlich von ihnen erpresset hat; endlich aber als diese Schurkerei der Inquisitoren ist entdecket worden, sind sie von den Edelleuten gewaltig gestrafet worden und konnten kaum dem Schwerte oder dem Feuer entgehen.

Ich könnte an dieser Stelle die subtile und mehr als skotistische Erfindung des berühmten Hochstraßen und meiner andern Kölner Theologen im Prozesse gegen die Juden zitieren, auch den zehnjährigen Krieg, den sie gegen Capnion (Reuchlin) geführt haben, diese[140] ganze Tragödie, in der der Ruf, Namen und Gelehrsamkeit dieser Kölner Schiffbruch gelitten haben; aber diese Geschichten sind allgemein bekannt und berühmt durch den Triumph Capnionis.

Als ich einst zu Met Rat und Advokate gewesen, habe mit einem Inquisitore einen harten Streit gehabt, welcher ein Bauerweib geringer Ursachen wegen vor seine Carnificina oder Schlachtbank gezogen, und als ich ihr die Defension gemachet und soviel ausgeführet, dass kein einziges redliches Indicium oder einzige Anzeigung vorhanden wäre, die zur scharfen Frage und Tortur genug wäre, hat er mir widersprochen und ins Gesichte gesaget: Ist es nicht Gezeugnis genug, dass ihre Mutter als eine Zauberin verbrannt worden? Als ich nun diesen Punkt als impertinent ablehnte, weil aus einem andern Falle herausgezogen, und verlangte, dass solcher von den Akten weggetan werden möchte, hat derselbe alsobald darauf, damit er gleichwohl auch ohne Vernunft nicht reden möchte, aus des Hexenhammers Heimlichkeiten und aus der peripatetischen Theologie dieses herfür gezogen und gesaget, diese seine Meinung wäre wahr, denn die zauberischen Mütter pflegten ihre Geburt alsobald dem Teufel zu opfern; dahero geschähe es, dass bei einem solchen Kinde, als von einer Erbkrankheit solche Bosheit eingewurzelt bliebe.

Darauf rief ich: Du arger Pfaffe, du theologizierest und philosophierest wohl schändlich! Durch diesen Betrug und durch diese Geschichte werden viel unschuldige Weiber zur Tortur gezogen, durch diesen Betrug verurteilest du die Leute, du bist selber eben so ein Ketzer wie Faustus und Donatus. Nimmst du nicht dardurch weg den Gnadenbund der Taufe? Hat denn der Priester umsonst gesaget: Fahre aus, du unreiner Geist, und gib Raum dem heiligen Geist? Sollte dann wegen des höllischen Opfers der bösen Mutter das Kind des Teufels bleiben? Sollte dir aber etwan derjenigen Meinung belieben zu behaupten, dass ein[141] Incubus generieren könnte, so wird fürwahr keiner, der solches bejahet, so närrisch sein, dass er dafür hielte, dass die Teufel mit ihrem einmal erstickten Samen etwas Natürliches in die Geburt setzen könnten; ja ich will dir sagen und zwar höre darauf, aus dem Glauben, dass wir aus unserer eigenen menschlichen Natur alle geboren sind als ein Haufe voller Sünde und ewiger Verfluchung, wir sind Kinder des Verderbnis, Kinder des Teufels, Kinder des Zornes Gottes und Erben der Hölle, aber durch die Gnade der Taufe ist der Teufel von uns ausgejaget; dadurch sind wir neue Kreaturen und Geschöpfe Jesu Christi worden, von welchem uns niemand als unsere eigene Sünde scheiden kann. Da können wir ja nicht sagen, dass uns eines andern Schuld schaden kann. Siehest du nun, wie deine freche Meinung durch Rechtsgründe vernichtet und weit von der Vernunft ab ist, auch eine recht ketzerische Behauptung.

Hierüber hat sich dieser obgemeldte grausame Heuchler erzürnet und mir als einem Beschützer der Ketzer heftig gedrohet; ich habe doch nicht abgelassen, dieses arme Weibchen zu defendieren, habe auch dasselbe durch die Macht der Rechte aus dem Rachen des Löwen rausgerissen, und ist dieser blutgierige Mönch endlich für aller Welt schamrot gestanden, auch wegen seiner Krudelität ewig infam worden; es sind auch die Angeber und die so dieses Weib so schändlich verleumdet haben, in dem Kapitel der Metzer Kirche, dessen Untertanen sie waren, mit einer ansehnlichen Geldstrafe beleget worden.[142]

Quelle:
Agrippa von Nettesheim: Die Eitelkeit und Unsicherheit der Wissenschaften und die Verteidigungsschrift. München 1913, Band 2, S. 137-143.
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