Das Urteil

[82] Die Nachfolge hat erhabenes Gelingen.

Fördernd ist Beharrlichkeit. Kein Makel.


Um Nachfolge zu erreichen, muß man selbst erst sich anzupassen verstehen. Nur durch Dienen kommt man zum Herrschen; denn nur so erlangt man die freudige Zustimmung der Unteren, die zur Nachfolge nötig ist. Wo durch List oder Gewalt, Verschwörung oder Parteiung Nachfolge erzwungen werden soll, da regt sich immer Widerstand, der die bereitwillige Nachfolge verhindert.

Freudige Bewegung kann aber auch zu Üblem führen. Darum wird als Bedingung beigefügt: »Fördernd ist Beharrlichkeit«, d.h. Konsequenz im Rechten, und »ohne Makel«. Ebenso wie man selbst nur unter dieser Bedingung Nachfolge verlangen soll, darf man auch andern nur unter dieser Bedingung folgen, ohne Schaden zu nehmen.

Der Gedanke der Nachfolge unter Anpassung an das, was die Zeit erfordert, ist groß und wichtig, daher lautet auch das beigefügte Urteil so günstig.

Quelle:
I Ging. Köln 141987, S. 82.
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