Das Urteil

[143] Die Sippe. Fördernd ist die Beharrlichkeit der Frau.


Die Grundlage der Sippe sind die Beziehungen von Gatte und Gattin. Das Band, das die Sippe zusammenhält, liegt in der Treue und Beharrlichkeit der Frau. Ihr Platz ist im Innern (zweite Linie), der Platz des Mannes im Äußern (fünfte Linie). Daß Mann und Frau ihren rechten Platz einnehmen, entspricht den großen Gesetzen der Natur. In der Sippe bedarf es der festen Autorität: das sind die Eltern. Wenn der Vater wirklich Vater ist und der Sohn Sohn, wenn der ältere Bruder seinen Platz als älterer Bruder ausfüllt und der jüngere seinen Platz als jüngerer Bruder, wenn der Gatte wirklich Gatte ist und die Gattin Gattin, dann ist die Sippe in Ordnung. Ist die Sippe in Ordnung, so kommen die ganzen Gesellschaftsbeziehungen der Menschheit in Ordnung. Von den fünf gesellschaftlichen Beziehungen liegen drei innerhalb der Sippe: die zwischen Vater und Sohn – die Liebe –, zwischen Mann und Frau – die Zucht –, zwischen älterem und[143] jüngerem Bruder – die Ordnung. Die liebevolle Ehrfurcht des Sohnes wird dann weiterhin auf den Fürsten übertragen als Pflichttreue und die Ordnung und Zuneigung der Brüder auf den Freund als Treue und das Verhältnis zu den Vorgesetzten als Unterordnung. Die Sippe ist die Keimzelle der Gesellschaft, der Naturboden, auf dem die Ausübung der moralischen Pflichten durch natürliche Zuneigung erleichtert wird, so daß im engen Kreis die Grundlage geschaffen wird, von der sie dann auf die menschlichen Beziehungen im allgemeinen übertragen werden.

Quelle:
I Ging. Köln 141987, S. 143-144.
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