3. Sitte als Handhabe der Ordnung

[61] Darum ist die Sitte die große Handhabe der Fürsten, durch die sie das Zweifelhafte unterscheiden und das Verborgene klarmachen, die Geister und Götter als Gäste empfangen, die Einrichtungen prüfen, Güte und Gerechtigkeit unterscheiden und die Regierung in Ordnung bringen können. So dient sie zur Sicherheit der Fürsten.

Ist daher die Regierung nicht in Ordnung, so wird die Stellung des Fürsten unsicher. Ist die Stellung des Fürsten unsicher, so erlauben sich die hohen Beamten Übergriffe, und die niederen Beamten stehlen. Sind die Strafen zu streng und die Bräuche verkommen, so ist eine feste Handhabung der Gesetze unmöglich. Werden die Gesetze willkürlich gehandhabt, so werden die Regeln der Sitte verschwommen. Wenn aber die Regeln der Sitte verschwommen sind, so treten die Staatsmänner nicht in den Staatsdienst, und das Volk fügt sich nicht mehr. Das bedeutet die Erschlaffung des Staates. So ist es die Regierung, durch die der Fürst seine Person birgt. Die Regierung muß daher stets im Himmel wurzeln und die Bestimmung, die Er herabsendet, erfüllen. Wenn diese Bestimmung sich offenbart am Altar des Landes, heißt es, daß er die Erde nachahmt (in ihren Spenden). Wenn sie sich offenbart im Ahnentempel, so heißt sie Menschlichkeit und Gerechtigkeit. Wenn sie sich offenbart in Bergen und Strömen, so heißt sie Gedeihen und Segen. Wenn sie sich offenbart bei den Opfern für die fünf Hausgeister, so heißt sie feste Regel. Auf diese Weise hat der Heilige einen sicheren Schutz, in dem er seine Persönlichkeit bergen kann.

Quelle:
Li Gi. Düsseldorf/Köln 1981, S. 61-62.
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