8. Sieben Gründe der Ehescheidung

[273] Es gibt sieben Gründe, aus denen ein Mann seine Frau entläßt. Wenn sie den Eltern (des Mannes) nicht folgt, entläßt er sie. Wenn sie keinen Sohn hat, entläßt er sie. Wenn sie zuchtlos ist, entläßt er sie. Wenn sie eifersüchtig ist, entläßt er sie. Wenn sie eine böse Krankheit hat, entläßt er sie. Wenn sie zuviel redet, entläßt er sie. Wenn sie stiehlt, entläßt er sie.

Er entläßt sie, wenn sie den Eltern nicht folgt, weil das ein Verstoß gegen die Tugend (Geisteskraft) ist. Er entläßt sie, wenn sie keinen Sohn hat, weil sie dadurch die Familienfolge unterbräche. Er entläßt sie, wenn sie zuchtlos ist, weil sie dadurch den Stamm (durch Ehebruch) in Unordnung brächte. Er entläßt sie, wenn sie eifersüchtig ist, weil sie dadurch die Familie in Unordnung bringt. Er entläßt sie, wenn sie eine üble Krankheit hat, weil sie dann nicht beim Ahnenopfer mit anwesend sein kann. Er entläßt sie, wenn sie zuviel Geschwätze[273] führt, weil sie dadurch die Nächsten verfeindet. Er entläßt sie, wenn sie stiehlt, weil das der Gerechtigkeit widerspricht.

Quelle:
Li Gi. Düsseldorf/Köln 1981, S. 273-274.
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