9. Der Verkehr der Geschlechter

[313] Männer und Frauen sitzen nicht beieinander. Sie benützen nicht denselben Kleiderhaken oder Kleiderständer. Sie benützen[313] nicht dasselbe Handtuch oder denselben Kamm. Sie reichen einander nichts mit der Hand. Schwägerin und Schwager erkundigen sich nicht nacheinander. Die Nebenfrauen des Vaters waschen nicht die Unterwäsche des Sohnes. Worte von außen dringen nicht ins Frauengemach, und aus dem Innern dringen keine Worte über das Frauengemach hinaus. Wenn ein Mädchen verlobt ist, trägt sie eine Quaste am Halsband. Ohne wichtigen Anlaß wird dann kein Mann in ihre Tür eintreten. Wenn eine verheiratete Tante oder Schwester oder Tochter zu Besuch in das väterliche Haus zurückkehrt, so werden selbst ihre Brüder nicht mit ihr auf derselben Matte sitzen oder aus derselben Schüssel essen ... Junge Männer und Mädchen wissen, außer wenn es sich um eine Verlobung handelt, nicht die Namen voneinander, und ehe die Hochzeitsgeschenke überreicht sind, haben sie keinen Verkehr und kein Liebesverhältnis. Darum werden Tag und Monat der Heirat dem Fürsten angezeigt, und unter Fasten und Reinigung werden sie den Geistern und Göttern angezeigt. Der Bräutigam bereitet ein Hochzeitsmahl, zu dem er die Dorfgenossen und Freunde einlädt: Das geschieht alles, um zu betonen, daß alles in Züchten vor sich geht. Man heiratet nicht eine Frau von dem gleichen Familiennamen (Exogamie). Wenn man eine Nebenfrau kauft, deren Familienname nicht bekannt ist, so befragt man das Orakel über sie ...

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Li Gi. Düsseldorf/Köln 1981, S. 313-314.
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