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[555] 9. Dieser Vers passt nicht in den Zusammenhang dieses Liedes, obwol er auch an Indra und Varuna gerichtet ist.


9. Der eine schlägt die Feinde in dem Handgemeng', | der andre schützet die Gesetze fort und fort; | euch Helden beide rufen wir mit Preisgesang; | gewähret Schutz uns, Indra ihr und Varuna.

10 = 517, 20.

Quelle:
Rig-Veda. 2 Teile, Leipzig 1876, [Nachdruck 1990], Teil 1, S. 555-556.
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