2.

[693] Sei er ein Hausvater, oder Brahmanschüler oder Waldeinsiedler, – so soll er die weltliche Vergeltung bringenden Opferfeuer in dem Bauchfeuer [in welchem er weiterhin das Prâṇa-Agnihotram darbringt] aufnehmen und die Gâyatrî in seinem Redefeuer aufnehmen. Opferschnur aber und Haarlocke soll er in der Erde vergraben oder im Wasser versenken.

Ist er ein Hüttenbesucher (kuṭîcara) oder Brahmanschüler, so soll er seine Familie aufgeben, sein Gefäss aufgeben, seine Tuchseihe aufgeben, die [den Brâhmaṇa, Kshatriya und Vaiçya unterscheidenden] Stäbe aufgeben und die Welten aufgeben; und auch die weltliche Vergeltung bringenden Opferfeuer soll er aufgeben!« also sprach [Prajâpati].

»Von nun an soll er ohne [liturgische] Vedasprüche leben und den [durch sie bedingten] Aufstieg [in der Seelenwanderung] aufgeben.

Hingegen soll er die Waschung beim Anbruch der drei Tageszeiten betreiben, die Einswerdung in der Meditation in dem Âtman betreiben, von allen Veden das Âraṇyakam hersagen, die Upanishad hersagen, – die Upanishad hersagen.«

Quelle:
Sechzig Upanishads des Veda. Darmstadt 1963 [Nachdruck der 3. Aufl. Leipzig 1921], S. 693.
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