1.

[735] Es begab sich dass Sanatkumâra den erhabenen Kâlâgnirudra befragte: »Lehre mir, o Erhabener, die Wahrheit in betreff der Vorschrift des Tripuṇḍram (dreistrichigen Sektenzeichens),[735] und welches Material, welcher Ort, wieviel, von welchem Umfange und welche Striche, welche Gottheit, welche Sprüche, welche Kräfte und welcher Lohn dabei sind.«

Zu ihm sprach der Erhabene: »Das Material sei die Asche des Feuers. Diese soll man mit den fünf Brahmansprüchen sadyojâtam usw. (Taitt. Âr. 10,43-47) anfassen, mit dem Spruche agnir iti bhasma usw. (Atharvaçiras 5) besprechen, mit dem Spruche mâ nas toke (Ṛigv. 1,114,8) herausnehmen und, [nach Weihung] mit dem Spruche tryambakam yajâmahe (Ṛigv. 7,59,12), an Haupt, Stirn, Brust und Schultern unter drei tryâyusha-Sprüchen, tryambaka-Sprüchen und tryçakti-Sprüchen als drei Linien querüber auftragen.

Dieses ist das Çambhu-Gelübde, welches in allen Veden von den Vedalehrern gelehrt wird. Darum soll es einhalten wer nach Erlösung begehrt, damit er nicht wieder geboren werde. Und dieses, o Sanatkumâra, ist sein [des Zeichens] Umfang: es erstreckt sich dreifach von der Stirn bis herab zu den Augen und geht von einer Augenbrauenmitte [zur andern].

Quelle:
Sechzig Upanishads des Veda. Darmstadt 1963 [Nachdruck der 3. Aufl. Leipzig 1921], S. 735-736.
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