Viertes Kapitel

[187] Das Bisherige wird für die Fragestellung und Ordnung des Stoffes genügen, was aber die Antworten anlangt, so habe ich zunächst die Aufgabe des gut Antwortenden, wie des gut Fragenden näher zu bezeichnen. Der Fragende hat die Erörterung in der Art zu leiten, dass der Antwortende genöthigt ist, das Unwahrscheinlichste zu behaupten, indem es zur Begründung des Streitsatzes nöthig wird; dagegen muss der Antwortende sich so verhalten, dass nicht auf ihn die Schuld fällt, wenn solche unmögliche oder verkehrte Sätze sich ergeben, sondern dass dies an dem aufgestellten Satze selbst liege; denn der Fehler ist nicht derselbe mit dem, wo man Streitsätze[187] aufstellt, die man nicht hätte aufstellen sollen, oder wo man einen aufgestellten Satz nicht in der gehörigen Weise vertheidigt.

Quelle:
Aristoteles: Die Topik. Heidelberg 1882, S. 187-188.
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