[700] 7. āsīnaḥ, sambhavāt
sitzend, wegen der Möglichkeit.

Bei denjenigen Verehrungen, welche mit einem Bestandteile des Werkes zusammenhängen, ist über die Art [der Körperhaltung], wie man dabei zu sitzen u.s.w. hat, da diese sich nach dem Werke richtet, nichts zu bemerken. – Ebenso wenig bei der vollkommenen Erkenntnis, weil sie als Erkenntnis nur durch ihr Objekt bedingt wird. – Was hingegen die übrigen Verehrungen betrifft, | so fragt sich, ob man beliebig, stehend, sitzend oder liegend, sich zu denselben anschicken darf, oder ob man notwendig dabei sitzen muss. Man könnte denken, ›weil die Verehrung ein geistiger Akt ist, sei die Haltung des Körpers dabei eine beliebige‹. Hiergegen bemerkt der Lehrer: »sitzend« soll man die Verehrung üben; warum? »wegen der Möglichkeit«. Nämlich Verehrung ist dasjenige, was eine mit Ehrerbietung verbundene Vorstellung befördert; so etwas aber ist nicht möglich, während man geht oder läuft, weil das Gehen u.s.w. die Gedanken zerstreut. Auch wenn man steht, kann der Geist, weil er durch das Aufrechthalten des Körpers in Anspruch genommen ist, eine subtile Sache nicht betrachten. Wer hinwiderum liegt, der könnte unvermutet vom Schlafe überfallen werden. Alle diese Fehler lassen sich am besten vermeiden, wenn man sitzt, daher in dieser Stellung die Verehrung [am besten] von statten geht.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 700.
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