[758] 8. sa kalpād eva tu, tac-chruteḥ
vielmehr bloss durch den Wunsch, weil so die Schrift.

In der Lehre vom Herzensbrahman [Chānd. 8, 1-6, also in einem auf die niedere, attributhafte Wissenschaft bezüglichen Abschnitte, von deren Frucht Sūtram 4, 4, 8-22 handelt] heisst es: »wenn er [d.h. der auf dem Götterwege zum niedern Brahman Eingegangene] nach der Väterwelt begehrt, so stehen durch seinen blossen Wunsch die Väter auf (Chānd. 8, 2, 1.) Hier erhebt sich die Frage, ob der Wunsch für sich allein genügt, um die Väter u.s.w. zum Aufstehen zu bringen, oder ob derselbe dabei von andern Ursachen | begleitet ist. Denn ›wenn es auch heisst »durch seinen blossen Wunsch«, so kann hier doch wie in der Erfahrung auf andere Mitursachen Bezug genommen sein. Wie nämlich unser einer in der Erfahrung durch seinen Wunsch und durch das Gehen u.s.w. als Mitursachen zu seinem Vater u.s.w. gelangt, so könnte es auch bei dem Erlösten sein, und man brauchte nicht etwas dem Augenscheine Widersprechendes anzunehmen. Dass es aber durch den blossen Wunsch geschehe, könnte wie bei einem Könige bedeuten, dass das Zubehör der andern Mittel, um die gewünschte Sache zu verwirklichen, leicht erreichbar sei. Auch würden die Väter u.s.w., wenn sie durch den blossen Wunsch schon aufständen, ähnlich dem, was der blossen Phantasie entspringt, ein Unstätes sein und keinen vollwichtigen Genuss ermöglichen können.‹« – Auf diese Annahme erwidern wir: das Aufstehen der Väter u.s.w. geschieht lediglich durch den blossen Wunsch; denn wenn die Schrift sagt: »durch seinen blossen Wunsch stehen die Väter auf« (Chānd. 8, 2, 1), so würde bei Annahme von andern Mitursachen diese Schriftaussage gedrückt werden. Sollte aber wirklich dabei eine andere Ursache zu dem Wunsche sich hinzugesellen, so mag das sein, jedenfalls aber ist nicht au eine derartige andere Ursache zu denken, welche erst durch eine weitere Bemühung zu verwirklichen wäre; denn dann würde vor deren Vollbringung die Wunschfreiheit eine eingeschränkte sein. Übrigens ist mit einem Analogieschlusse (sāmānyato dṛishṭam), welcher auf der Voraussetzung beruht, dass es in einer von der Schrift gelehrten Sache sich ebenso verhalten müsse wie in der Erfahrung, hier nicht voranzukommen. Denn es ist denkbar, dass auch durch die blossen Wünsche der Erlösten etwas hervorgebracht werde, welches, so lange es der Zweck erfordert, Dauerhaftigkeit besitzt, indem[758] die Wünsche der Erlösten von den Wünschen der gewöhnlichen Menschen wesensverschieden sind.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 758-759.
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