[408] 20. ›sva-ātmanā ca uttarayoḥ
›und weil die beiden letztern an ihr selbst‹.

›Was das Ausziehen betrifft, so könnte dasselbe allenfalls auch ohne Bewegung vor sich gehen, sofern es, ähnlich wie der Verlust[408] der Herrschaft über eine Dorfschaft, in dem durch Vernichtung der Werke bedingten Verluste der Herrschaft über den Leib bestünde. »Die beiden letzteren« hingegen, das Hingehen und das Wiederkommen, sind an einem Unbeweglichen undenkbar, weil die Verbindung mit diesen beiden »an ihr selbst« [an dem eigenen Wesen der Seele] stattfindet; denn das Gehen ist eine dem Thäter einwohnende Thätigkeit. Wo nun der Umfang kein mittlerer sein kann, da folgt, dass ein Hingehen und Wiederkommen nur bei minimaler Grösse möglich ist. Steht aber das Hingehen und das Wiederkommen fest, so folgt, dass auch das Ausziehen nur als ein Weggang der Seele aus dem Leibe aufgefasst werden kann; denn ohne dass sie aus dem Leibe wegginge, wäre ihr Hingehen und Wiederkommen unmöglich. Hierzu kommt, dass die Teile des Leibes, aus denen sie auszieht, im Ablative stehen in der Stelle: »aus dem Auge oder dem Kopfe oder andern Teilen des Leibes« (Bṛih. 4, 4, 2.) | Und wenn es heisst: »indem sie diese Kraftelemente in sich aufnimmt, zieht sie sich zurück in das Herz« (Bṛih. 4, 4, 1) und »ihr Licht entlehnend kehrt zum Ort sie wieder« (Bṛih. 4, 3, 11), so liegt darin, dass auch innerhalb des Leibes ein Hingehen und Wiederkommen der verkörperten Seele statthat. Auch daraus aber folgt, dass dieselbe von minimaler Grösse sein muss.‹

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 408-409.
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