[266] 5. ›abhimâni-vyapadeças tu, viçesha-anugatibhyâm‹
›vielmehr Bezeichnung der vertretenden, wegen des Unterschiedes und wegen der Entsprechung.‹

Das Wort »vielmehr« soll diesem Zweifel wehren. ›Man darf also nicht wegen Schriftworten wie »die Erde sprach« den Elementen und Sinnesorganen eine Geistigkeit zuschreiben, weil dieses eine »Bezeichnung der vertretenden« ist. Nämlich die geistigen Gottheiten, welche die Erde u.s.w. vertreten und die Rede u.s.w. vertreten, diese werden dargestellt in solchen Thätigkeiten, wie sie geistigen Wesen zukommen, z.B. Reden, Unterreden u.s.w., nicht aber die Elemente und Sinnesorgane als solche. Warum? »wegen des Unterschiedes und wegen der Entsprechung«. Es ist nämlich, wie oben gezeigt, ein Unterschied zwischen den geniessenden Seelen und den Elementen nebst Sinnesorganen, worauf eben die Einteilung in Geistiges und Ungeistiges beruht; wäre alles ein Geistiges, so würde dieser Unterschied nicht statthaben. Auch werden von der Schule der Kaushîtakin's in der Stelle vom Streit der Sinne diese, um der Meinung zu wehren, als wären nur die Organe zu verstehen, und um auf die ihnen vorstehenden geistigen Wesen hinzuweisen, als »Gottheiten« bezeichnet; denn es heisst: »diese Gottheiten, fürwahr, stritten um den Vorrang« (Kaush. 2, 14), und: »alle diese Gottheiten, fürwahr, nachdem sie[266] den Vorrang des Prâṇa erkannt hatten« (Kaush. 2, 14.) Hierzu kommt, dass überall in der Natur solche »entsprechenden« vorstehenden, geistigen Gottheiten von den Mantra's und Arthavâda's, von den epischen und mythologischen Gedichten angenommen werden, und die Stelle »Agni als Rede ging ein in den Mund« u.s.w. (Ait. 1, 2, 4) bezeugt, dass auch für die Sinnesorgane solche »entsprechende« Gottheiten als ihre Patroninnen anzunehmen sind. Auch heisst es im Verlaufe der Stelle vom Streit der Sinne: | »diese Lebensorgane gingen hin zu ihrem Vater Prajâpati und sprachen« (Chând. 5, 1, 5); hier wird geschildert, wie dieselben zu Prajâpati gehen, damit er über den Vorrang entscheide, wie sie sodann seinem Vorschlage gemäss eines nach dem andern ausziehen, und wie dabei durch die Ähnlichkeit [des Zustandes beim Auszuge der übrigen] und die Verschiedenheit [bei dem des Prâṇa] der Vorrang des Prâṇa zu Tage tritt, worauf die andern ihm eine Spende darbringen; dieser ganze Vorgang spielt sich ganz »entsprechend« ab, als geschähe er unter unseres Gleichen, und bestätigt, dass dabei die vertretenden [Gottheiten] zu verstehen sind. Und auch wenn es heisst: »jene Glut beabsichtigte« (Chând. 6, 2, 3), so bezieht sich jenes Beabsichtigen auf die höchste Gottheit, welche in den »entsprechenden« Umwandlungen derselben als eine [geistige] Vorsteherin gegenwärtig ist. – Somit ergiebt sich, dass diese Welt von Brahman wesensverschieden ist, und dass sie wegen der Wesensverschiedenheit von ihm nicht Brahman zum Urstoffe haben kann.‹

Auf diesen Einwurf antwortet der Lehrer:

Quelle:
Die Sűtra's des Vedânta oder die Çârîraka-Mîmâṅsâ des Bâdarâyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 266-267.
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