Die Erkenntnis der Systeme der Kultur. Sittenlehre ist eine Wissenschaft von einem System der Kultur

[58] Die Erkenntnis eines einzelnen Systems vollzieht sich in einem Zusammenhang methodischer Operationen, welche durch die Stellung desselben innerhalb der geschichtlich-gesellschaftlichen Wirklichkeit bedingt ist. Ihre Hilfsmittel sind mannigfach: Zergliederung des Systems, Vergleichung der Einzelgestalten, welche es in sich faßt, Verwertung der Beziehungen, in welchen dies Untersuchungsgebiet einerseits zu der psychologischen Erkenntnis der Lebenseinheiten steht, welche die Elemente der das System bildenden Wechselwirkungen sind, andererseits zu dem geschichtlich-gesellschaftlichen Zusammenhang, aus welchem es für die Untersuchung ausgesondert ist. Aber der Erkenntnisvorgang selber ist nur einer. Die Unhaltbarkeit der Sonderung philosophischer und positiver Untersuchung ergibt sich einfach daraus, daß die Begriffe, deren sich diese Erkenntnisse[58] bedienen (z.B. im Recht der Wille, die Zurechnungsfälligkeit usw., in der Kunst die Einbildungskraft, das Ideal usw.), sowie die elementaren Sätze, zu welchen sie gelangen oder von denen sie ausgehen (z.B. das Prinzip der Wirtschaftlichkeit in der politischen Ökonomie, das Prinzip der Metamorphose der Vorstellungen unter dem Einfluß des Gemütslebens in der Ästhetik, die Denkgesetze in der Wissenschaftslehre), nur unter Mitwirkung der Psychologie zureichend festgestellt werden können. Ja die großen Gegensätze selber, welche die positiven Forscher in bezug auf die Auffassung dieser Systeme trennen, können nur mit Hilfe einer wahrhaft deskriptiven Psychologie eine Lösung finden, weil sie in der Verschiedenheit des typischen Bildes der menschlichen Natur, das den Forschern vorschwebte, mitbegründet waren. Ich erläutere diesen wichtigen Punkt an einem hervorragenden Beispiel. Die Ableitung der Sprache, der Sitten, des Rechts aus verstandesmäßiger Erfindung hat lange auch die positiven Wissenschaften dieser Systeme beherrscht; diese psychologische Theorie wurde abgelöst durch die großartige Anschauung eines unbewußt in der Weise des künstlerischen Genius schaffenden Volksgeistes, eines organischen Wachstums seiner Hauptlebensäußerungen. Diese Theorie, getragen durch die metaphysische Formel eines unbewußt schaffenden Weltgeistes, verkannte aber, mit derselben psychologischen Einseitigkeit als jene ältere, den Unterschied zwischen den Schöpfungen, welche auf einem gesteigerten Vermögen der Anschauung beruhen, und denen, welche die harte Arbeit des Verstandes und die Berechnung hervorbringt. Jene wirkt unbewußt in der gesetzmäßigen Entfaltung ihrer Bilder, wie man dies schon an den von Johannes Müller zuerst aufgedeckten elementaren Prozessen studieren kann: von psychologischen Untersuchungen in dieser Richtung wird das Verständnis der Gestaltungen im System der Kunst mitbedingt.15 Verstand, der in Begriffen, Formeln und Institutionen arbeitet, ist anderer Art. So hat Ihering den Nachweis unternommen, daß die Begriffe und Formeln des älteren römischen Rechts das Ergebnis bewußter, verstandesmäßig geschulter juristischer Kunst sind, harter Arbeit juristischen Denkens, welcher Vorgang freilich nicht in seiner ursprünglichen flüssigen Gestalt erhalten ist, sondern »objektiviert und komprimiert auf kleinstem Räume, d.h. in Gestalt von Rechtsbegriffen«. Die juristische Methode als die des zerlegenden Verstandes, gegenüber ihrem Material,[59] den realen Lebensverhältnissen, wird von Ihering zuerst an der Struktur des älteren römischen Prozesses und des Rechtsgeschäftes aufgezeigt, alsdann an der Struktur der materiellen Rechtsbegriffe dieser älteren römischen Jurisprudenz. Faßt man dieses Problem für das System des Rechts allgemein und vergleichend, so kann die Mitwirkung der Psychologie nicht entbehrt werden, und Ihering selber hat, indem er von seinem Geist des römischen Rechts zu dem Werke über den Zweck im Recht vorandrang und den Nachweis unternahm, daß »der Zweck die Grundlage des ganzen Rechtssystems sei«, sich entschließen müssen, »auf seinem Gebiet Philosophie zu treiben«, d.h. eine psychologische Grundlegung zu suchen.

Diese einzelnen Systeme und ihr Zusammenhang im Leben der Gesellschaft können nur in dem Zusammenhang der Untersuchungen selber, an deren Eingang wir uns befinden, aufgefunden werden. Inzwischen stehen dieselben vor der Betrachtung wie anschauliche mächtige objektive Tatsachen. Der menschliche Geist hat sie zu solchen gestaltet, bevor er sie wissenschaftlich betrachtet hat. Es gibt ein Stadium in der Entwicklung dieser Systeme, in welchem das theoretische Nachdenken von dem praktischen Wirken und Bilden noch ungeschieden ist. So war derselbe Verstand, welcher sich später der bloß theoretischen Begründung und Erklärung des Rechts, des wirtschaftlichen Lebens zuwandte, zunächst mit der Gestaltung dieser Systeme beschäftigt. Einige unter diesen mächtigen Realitäten (als solche erscheinen sie wenigstens der wissenschaftlichen Einbildungskraft), wie die Religion und das Recht, haben sich zu sehr umfangreichen Systemen von Wissenschaften ausgebildet.

Soviel ich sehe, scheint nur die Betrachtung der Gebiete des Rechts und der Sittlichkeit Schwierigkeiten darbieten zu können, wenn man die hier dargelegte Auffassung von Grundsystemen der Gesellschaft auf den Bestand der positiven Wissenschaften des Geistes anwendet. – Diese Schwierigkeiten sind in bezug auf das Recht ganz andere als in bezug auf die Sittlichkeit, und sie sind in dem Vorhergehenden aufzulösen versucht worden. Die Wissenschaften des Rechts können dem Entwickelten zufolge von denen der äußeren Organisation der Gesellschaft nur in einer unvollkommenen Weise getrennt werden; denn in dem Recht ist der Charakter eines Systems der Kultur von dem eines Bestandteils der äußeren Organisation nicht geschieden, und es vereinigt wesentliche Eigenschaften beider Klassen von gesellschaftlichen Tatsachen in sich. – Ein Bedenken ganz anderer Art scheint sich zu erheben, wenn man die Sittlichkeit als ein solches System auffaßt, das auch eine Funktion in dem gesellschaftlichen Leben hat, die Sittenlehre als eine Wissenschaft eines solchen Systems der[60] Kultur. Nicht als eine solche Objektivität, sondern als ein Imperativ des persönlichen Lebens ist sie gerade von einigen sehr tiefen Forschern aufgefaßt worden. Selbst ein Philosoph von der Richtung Herbert Spencers hat in dem Plan seines Riesenwerkes die Ethik, »die Theorie über das rechtschaffene Leben« als den Schlußteil desselben von der Soziologie getrennt. So ist unumgänglich, diese Instanz gegen die vorliegende Vorstellung ins Auge zu fassen.

In der Tat existiert ein System der Sittlichkeit, mannigfach abgestuft, in langer geschichtlicher Entwicklung erwachsen, örtlich vielfach selbständig geartet, in einer Vielfachheit von Formen ausgeprägt: eine nicht minder mächtige und wahrhafte Realität als Religion oder Recht. Sitte, als die Regel, das Wiederkehrende, die Form des Stetigen und Allgemeinen in Handlungen, bildet nur die neutrale Grundlage, die sowohl den Erwerb aufgefundener Zweckmäßigkeit des Handelns, das unter möglichst geringem Widerstand sein Ziel erreichen will, in sich faßt, als den angesammelten Reichtum von Maximen der Sittlichkeit, selbst eine Seite des Gewohnheitsrechts, nach welcher es den Inbegriff gemeinsamer Rechtsüberzeugungen umfaßt, sofern sie durch Übung sich als beherrschende Macht über die einzelnen manifestieren. Wie denn Ulpian die mores definiert als tacitus consensus populi, longa consuetudine inveteratus.16 Die Sitte grenzt sich nach Völkern und Staaten deutlich ab. Dagegen bildet die Sittlichkeit ein einziges Idealsystem, das durch den Unterschied von Gliederungen, Gemeinschaften, Verbänden nur modifiziert wird. Die Erforschung dieses Idealsystems vollzieht sich in der Verbindung psychologischer Selbstbesinnung mit der Vergleichung seiner Modifikationen bei verschiedenen Völkern, für welche von allen Geschichtschreibern Jakob Burckhardt den tiefsten Blick gezeigt hat.

Dieses System der Sittlichkeit besteht nicht in Handlungen der Menschen, ja kann nicht einmal an diesen zunächst studiert werden, sondern es besteht in einer bestimmten Gruppe von Tatsachen des Bewußtseins und demjenigen Bestandteil der menschlichen Handlungen, welcher durch sie hervorgebracht wird. Wir suchen zunächst diese Tatsachen des Bewußtseins in ihrer Vollständigkeit aufzufassen. Das Sittliche ist in einer doppelten Form vorhanden, und die beiden Gestalten, in denen es erscheint, wurden Ausgangspunkte für zwei einseitige Schulen der Moral. Es ist da als Urteil des Zuschauers über Handlungen und als ein Bestandteil in den Motiven, welcher ihnen einen von dem Erfolg der Handlungen in der Außenwelt (sonach der Zweckmäßigkeit derselben) unabhängigen Gehalt gibt. Es ist in beiden Gestalten dasselbe. In der einen erscheint es als in der[61] Motivation lebendige Kraft, in der anderen als von außen gegen die Handlungen anderer Individuen in unparteiischer Billigung oder Mißbilligung reagierende Kraft. Dieser wichtige Satz kann folgendermaßen bewiesen werden. In jedem Fall, in welchem ich mich als Handelnder unter der Nötigung einer moralischen Verbindlichkeit befinde, läßt sich diese in demselben Satz ausdrücken, welcher meinem Urteil als Zuschauer zugrunde liegt. Indem die Ethik bisher immer eine von beiden Gestalten zugrunde legte, Kant und Fichte das Sittliche als in der Motivation lebendige Kraft, die hervor ragenden englischen Moralisten und Herbart als eine von außen gegen die Handlungen anderer reagierende Kraft: gingen sie der allseitigen, ganz gründlichen Einsicht verlustig. Denn Beifall und Mißfallen des Zuschauers enthalten das Sittliche zwar ungesondert (ein unschätzbarer Vorteil), aber in abgeblaßter Form. Zumal die innere Verbindung des Beweggrundes mit dem ganzen Inhalt des Geistes, wie sie in den sittlichen Kämpfen des Handelnden mit solcher Gewalt an das Licht gebracht wird, ist hier ganz abgeschwächt. Wo andererseits das Sittliche in der Motivation selber zum Gegenstand der Untersuchung gemacht wird, ist die Analyse sehr schwierig. Denn nur der Zusammenhang zwischen Motiv und Handlung ist uns in klarem Bewußtsein gegeben; die Motive aber treten auf eine uns rätselhafte Weise hervor. Daher ist der Charakter des Menschen diesem selber ein Geheimnis, welches ihm nur seine Handlungsweise teilweise sichtbar macht. Durchsichtigkeit des Zusammenhangs von Charakter, Motiv und Handlung eignet den Gestalten des Dichters, nicht der Anschauung des wirklichen Lebens, und so liegt auch das Ästhetische in der Erscheinung des wirklichen Menschen darin, daß über seinen Handlungen noch ein Abglanz der hervorbringenden Seele leuchtender als über denen der anderen Menschen liegt.

In dieser Doppelgestalt durchwirkt nun das sittliche Bewußtsein in einem unendlich verzweigten Spiel von Wirkungen und Reaktionen die ganze beseelte Gesellschaft. Dem Entwickelten entsprechend kann das Bewegende in ihm in zwei Formen von Kräften zerlegt werden. Es wirkt zunächst direkt, als Ausbildung eines moralischen Bewußtseins und unter seinem Antrieb stehende Regelung der Handlungen. Alles, was das Leben für den Menschen lebenswert macht, ruhet auf dem Grunde des Gewissens: denn wer Gefühl seiner Würde hat und darum dem, was sonst sich wandeln kann, gefaßt ins Auge blickt, bedarf doch dieses Fundamentes nicht nur bei sich, sondern auch bei denen, die er liebt, um leben zu können. Die andere Form von psychologischer Kraft, durch welche das sittliche Bewußtsein in der Gesellschaft wirkt ist indirekt. Das moralische Bewußtsein, das sich[62] in der Gesellschaft ausbildet, wirkt als ein Druck auf den einzelnen. Gerade hierauf ist es gegründet, daß Sittlichkeit als ein System über den weitesten Umkreis der Gesellschaft herrscht und sich die mannigfachsten Beweggründe in ihr unterwirft. Sklaven gleich, dienen gezwungen dieser Macht des sittlichen Systems auch die niedrigsten Motive. Die öffentliche Meinung, das Urteil der anderen Menschen, die Ehre: diese sind die starken Bänder, welche die Gesellschaft da zusammenhalten, wo der Zwang, den das Recht übt, versagt. Und wenn ein Mensch auch ganz überzeugt wäre, daß die Mehrzahl der ihn Verurteilenden ganz so handeln würde, als er selber gehandelt hat, falls sie nur dem Urteil der Welt sich dabei zu entziehen vermöchten: auch dies hebt den Bann nicht auf, unter dem seine Seele steht, wie das Raubtier unter dem Bann der Augen eines mutigen Menschen, wie der Verbrecher unter dem Bann der hundert Augen des Gesetzes. Will er dieser Totalmasse der öffentlichen sittlichen Meinung sich wirklich entziehen, so erträgt er nur dann die Wucht ihres Anpralls, wenn er zusammensteht mit anderen, in einer anderen Atmosphäre von öffentlicher Meinung, welche ihn trägt. Diese regulierende Gewalt des sittlichen Gesamtgewissens bewirkt andererseits im Beginn der persönlichen Entwicklung sowie für die nicht sittlich selbständig Fühlenden, ja im einzelnen schließlich auch für die sittlich Höchststehenden die Übertragung des Gesamtergebnisses der sittlichen Kultur, welches niemand in jedem Moment des bewegten Lebens ganz selbständig in seinen mannigfachen Verzweigungen in sich hervorzubringen vermöchte.

So bildet sich in der Gesellschaft ein selbständiges System der Sittlichkeit aus. Neben dem des Rechtes, das auf den äußeren Zwang angewiesen ist, reguliert es mit einer Art von innerem Zwang das Handeln. Und die Moral hat sonach in den Geisteswissenschaften nicht ihre Stelle als bloßer Inbegriff von Imperativen, der das Leben des einzelnen regelt, sondern ihr Gegenstand ist eines der großen Systeme, welche im Leben der Gesellschaft ihre Funktion haben.

An den Zusammenhang dieser Systeme, welche in direkter Weise Zwecke verwirklichen, die in den Bestandteilen der menschlichen Natur angelegt sind, schließen sich die Systeme von Mitteln, welche in dem Dienste der direkten Zwecke des gesellschaftlichen Lebens stehen. Ein solches System von Mitteln ist die Erziehung. Aus den Bedürfnissen der Gesellschaft entstanden die einzelnen Schulkörper, als Leistung von Privatpersonen sowie von Verbänden, aus unscheinbaren Anfängen: differenzierten sich, traten in Verbindung untereinander, und nur allmählich, nur teilweise wurde das Erziehungswesen in den Zusammenhang der Staatsverwaltung selber aufgenommen.[63]

Diese Systeme erlangen in der Gesellschaft vermöge der beständigen Anpassung einer Einzeltätigkeit in ihnen an die andere sowie vermöge der einheitlichen Zwecktätigkeit der zu ihnen gehörigen Verbände eine allgemeine Anpassung ihrer Funktionen und Leistungen aneinander, welche ihrer inneren Beziehung gewisse Eigenschaften eines Organismus gibt. Die menschlichen Lebenszwecke sind Bildungskräfte der Gesellschaft, und wie vermittels ihrer Gliederung die Systeme auseinandertreten: bilden diese Systeme untereinander eine entsprechende Gliederung höherer Ordnung. Der letzte Regulator dieser vernünftigen Zwecktätigkeit in der Gesellschaft ist der Staat.

15

Job. Müller zuerst in seiner Schrift über die phantastischen Gesichtserscheinungen, Koblenz 1826. Ich habe einen Versuch gemacht, die Einbildungskraft des Dichters durch eine Verknüpfung der historischen mit den psychologischen und psychophysischen Tatsachen aufzuklären: Über die Einbildungskraft der Dichter, Zeitschrift für Völkerpsychologie und Sprachwissenschaft. Bd. X, 1878. S. 42-104. (Umgearbeitet zu »Goethe und die dichterische Phantasie«, in »Das Erlebnis und die Dichtung« S. 175-267, vgl. S. 468 die Angabe über die Umarbeitung.)

16

Ulpiani fragm. princ. § 4 [Huschke].

Quelle:
Wilhelm Dilthey: Gesammelte Schriften. Band 1, Leipzig u.a. 1914 ff, S. 58-64.
Lizenz:
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Gesammelte Schriften, Bd.1, Einleitung in die Geisteswissenschaften (Wilhelm Dilthey. Gesammelte Schriften)
Wilhelm Dilthey Gesammelte Schriften, Bd.18: Die Wissenschaften vom Menschen, der Gesellschaft und der Geschichte: Vorarbeiten zur Einleitung in die Geisteswissenschaften
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