§ 1. Begriff der besonderen theoretischen Wissenschaftslehre

[331] Wir sind in der Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre zur Begründung einer theoretischen ausgegangen von dem Satze: das Ich setzt sich als bestimmt durch das Nicht-Ich. Wir haben untersucht, wie und auf welche Weise etwas diesem Satze entsprechendes als ursprünglich im vernünftigen Wesen vorhanden gedacht werden könne. Wir haben, nach Absonderung alles unmöglichen und widersprechenden, die gesuchte einzig-mögliche Weise aufgefunden. So gewiss nun jener Satz gelten soll, und so gewiss er nur auf die angezeigte Weise gelten kann, so gewiss muss dieselbe als Factum ursprünglich in unserem Geiste vorkommen. Dieses postulirte Factum war folgendes: auf Veranlassung eines bis jetzt noch völlig unerklärbaren und unbegreiflichen Anstosses auf die ursprüngliche Thätigkeit des Ich producirt die zwischen der ursprünglichen Richtung dieser Thätigkeit, und der durch die Reflexion entstandenen – schwebenden Einbildungskraft etwas aus beiden Richtungen zusammengesetztes. Da im Ich, laut seines Begriffes, nichts seyn kann, das es nicht in sich setze, so muss es auch jenes Factum in sich setzen, d. i. es muss sich dasselbe ursprünglich erklären, vollständig bestimmen und begründen.

Ein System derjenigen Thatsachen, welche in der ursprünglichen Erklärung jenes Factums im Geiste des vernünftigen Wesens vorkommen, ist eine theoretische Wissenschaftslehre überhaupt; und jene ursprüngliche Erklärung umfasst das theoretische Vermögen der Vernunft. – Ich sage mit Bedacht: die [331] ursprüngliche Erklärung jenes Factums. Dasselbe ist ohne unser wissentliches Zuthun in uns vorhanden; es wird ohne unser wissentliches Zuthun, bloss durch und nach den Gesetzen und der Natur eines vernünftigen Wesens erklärt; und die verschiedenen unterscheidbaren Momente im Fortgange dieser Erklärung sind neue Thatsachen. Die Reflexion geht auf das ursprüngliche Factum; und dies nenne ich denn die ursprüngliche Erklärung. – Etwas ganz anderes ist die wissentliche und wissenschaftliche Erklärung, die wir beim transcendentalen Philosophiren vornehmen. In ihr geht die Reflexion eben auf jene ursprüngliche Erklärung des ersten Factums, um dieselbe wissenschaftlich aufzustellen.

Wie das Ich im Allgemeinen jenes Factum in sich setze, haben wir schon in der Deduction der Vorstellung überhaupt kurz angezeigt. Es war dort von der Erklärung dieses Factums überhaupt die Rede, und wir abstrahirten völlig von der Erklärung irgend eines besonderen unter diesen Begriff gehörigen Factums, als eines besonderen.

Dies kam lediglich daher, weil wir nicht in alle Momente dieser Erklärung eingingen, noch eingehen konnten. Sonst würden wir gefunden haben, dass kein dergleichen Factum, als Factum überhaupt sich vollständig bestimmen lasse, dass es nur als besonderes Factum völlig bestimmbar sey, und dass es jedesmal ein durch ein anderes Factum der gleichen Art bestimmtes sey, und seyn müsse. Es ist demnach Bar keine vollständige theoretische Wissenschaftslehre möglich, ohne dass es eine besondere sey; und unsere Darstellung derselben muss nothwendig, wenn wir nach den Regeln der Wissenschaftslehre consequent zu Werke gehen, die Darstellung einer besonderen theoretischen Wissenschaftslehre werden, weil wir zu seiner Zeit nothwendig auf die Bestimmung eines Factums dieser Art durch ein entgegengesetztes der gleichen Art kommen müssen.

Hierüber noch einige Worte zur Erläuterung. Kant geht aus von der Voraussetzung, dass ein Mannigfaltiges für die mögliche Aufnahme zur Einheit des Bewusstseyns gegeben sey, und et konnte, von dem Puncte aus, auf welchen er sich gestellt[332] hatte, von keiner anderen ausgehen. Er begründete dadurch das besondere für die theoretische Wissenschaftslehre; er wollte nichts weiter begründen, und ging daher mit Recht von dem besonderen zum allgemeinen fort. Auf diesem Wege nun lässt sich zwar ein collectives Allgemeines, ein Ganzes der bisherigen Erfahrung, als Einheit unter den gleichen Gesetzen, erklären: nie aber ein unendliches Allgemeines, ein Fortgang der Erfahrung in die Unendlichkeit. Von dem Endlichen aus giebt es keinen Weg in die Unendlichkeit; wohl aber giebt es umgekehrt einen von der unbestimmten und unbestimmbaren Unendlichkeit, durch das Vermögen des Bestimmens zur Endlichkeit (und darum ist alles Endliche Product des bestimmenden). Die Wissenschaftslehre, die das ganze System des menschlichen Geistes umfassen soll, muss diesen Weg nehmen, und vom allgemeinen zum besonderen herabsteigen. Dass für eine mögliche Erfahrung ein Mannigfaltiges gegeben sey, muss erwiesen werden; und der Beweis wird folgendermaassen geführt werden: das gegebene muss etwa seyn, es ist aber nur insofern etwas, inwiefern es noch ein anderes giebt, das auch etwas, aber etwas anderes ist; und von dem Puncte an, wo dieser Beweis möglich seyn wird, werden wir in den Bezirk des Besonderen treten.

Die Methode der theoretischen Wissenschaftslehre ist schon in der Grundlage beschrieben, und sie ist leicht und einfach. Der Faden der Betrachtung wird an dem hier durchgängig als Regulativ herrschenden Grundsatze: nichts kommt dem Ich zu, als das, was es in sich setzt, fortgeführt. Wir legen das oben abgeleitete Factum zum Grunde, und sehen, wie das Ich dasselbe in sich setzen möge. Dieses Setzen ist gleichfalls ein Factum, und muss durch das Ich gleichfalls in sich gesetzt werden; und so beständig fort, bis wir bei dem höchsten theoretischen Factum ankommen; bei demjenigen, durch welches das Ich (mit Bewusstseyn) sich setzt, als bestimmt durch das Nicht-Ich. So endet die theoretische Wissenschaftslehre mit ihrem Grundsatze, geht in sich selbst zurück, und wird demnach durch sich selbst vollkommen beschlossen.

Es könnten unter den abzuleitenden Thatsachen sich leicht[333] charakteristische Unterschiede zeigen, die uns zu einer Eintheilung derselben, und mit ihnen der Wissenschaft, welche sie aufstellt, berechtigten. Diese Eintheilungen aber werden, der synthetischen Methode gemäss, erst da gemacht, wo sich die Eintheilungsgründe hervorthun.

Die Handlungen, durch welche das Ich irgend etwas in sich setzt, sind hier, weil auf dieselben reflectirt wird, Facta, wie soeben gesagt worden; aber es folgt daraus nicht, dass sie das seyen, was man gewöhnlich Facta des Bewusstseyns nennt, oder dass man sich derselben, als Thatsachen der (inneren) Erfahrung, wirklich bewusst werde. Giebt es ein Bewusstseyn, so ist dies selbst eine Thatsache, und muss abgeleitet werden, wie alle übrige Thatsachen: und giebt es wiederum besondere Bestimmungen dieses Bewusstseyns, so müssen auch diese sich ableiten lassen, und sind eigentliche Facta des Bewusstseyns.

Es erhellet daraus, theils, dass es, wie schon mehrmals erinnert worden, der Wissenschaftslehre nicht zum Vorwurfe gereiche, wenn etwas, das sie als Factum aufstellet, sich in der (inneren) Erfahrung nicht vorfindet. Sie giebt dies gar nicht vor; sie erweist bloss, dass nothwendig gedacht werden müsse, dass etwas einem gewissen Gedanken entsprechendes im menschlichen Geiste vorhanden sey. Soll dasselbe nicht im Bewusstseyn vorkommen, so giebt sie zugleich den Grund an, warum es daselbst nicht vorkommen könne, nemlich weil es unter die Gründe der Möglichkeit alles Bewusstseyns gehört. – Theils erhellet, dass die Wissenschaftslehre auch bei demjenigen, was sie wirklich als Thatsache der inneren Erfahrung aufstellt, sich dennoch nicht auf das Zeugniss der Erfahrung, sondern auf ihre Deduction stütze. Hat sie richtig deducirt, so wird freilich ein Factum, gerade so beschaffen wie sie es deducirt hat, in der Erfahrung vorkommen. Kommt kein dergleichen Factum vor, so hat sie freilich unrichtig deducirt, und der Philosoph für seine Person wird in diesem Falle wohl thun, wenn er zurückgeht, und dem Fehler im Folgern, welchen er irgendwo gemacht haben muss, nachspürt. Aber die Wissenschaftslehre, als Wissenschaft, fragt schlechterdings nicht[334] nach der Erfahrung, und nimmt auf sie schlechthin keine Rücksicht. Sie müsste wahr seyn, wenn es auch gar keine Erfahrung geben könnte (ohne welche freilich auch keine Wissenschaftslehre in concreto möglich seyn wurde, was aber hieher nicht gehört), und sie wäre a priori sicher, dass alle mögliche künftige Erfahrung sich nach den durch sie aufgestellten Gesetzen würde richten müssen.

Quelle:
Johann Gottlieb Fichtes sämmtliche Werke. Band 1, Berlin 1845/1846, S. 331-335.
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